Teilbedingte Freiheitsstrafe für Steinmetz bestätigt

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung von Beny Steinmetz zu drei Jahren Freiheitsstrafe, fordert aber eine Neubemessung der Ersatzforderung.

Beny Steinmetz
Die Verurteilung von Beny Steinmetz zu drei Jahren Freiheitsstrafe wurde vom Bundesgericht bestätigt, wobei die Ersatzforderung neu bemessen werden muss. (Archivbild) - keystone

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des israelisch-französischen Bergbauunternehmers Beny Steinmetz wegen Bestechung fremder Amtsträger zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren bestätigt. Die Ersatzforderung muss die Genfer Justiz jedoch neu bemessen.

Das Genfer Appellationsgericht hatte in seinem Urteil eine Ersatzforderung von 50 Millionen Franken angeordnet. In diesem Punkt hiess das Bundesgericht Steinmetz' Beschwerde gut, die weiteren wies es ab. Das geht aus einem am Freitag publizierten Dispositiv hervor.

Das begründete Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Ebenso verhält es sich bei den Entscheiden der weiteren Parteien. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zum Strafmass hat das Bundesgericht abgewiesen.

Bei einem mitangeklagten Geschäftsmann bleibt es bei der Strafe von zwei Jahren. Auch bei ihm muss die Ersatzforderung neu festgelegt werden. Die Beschwerde einer Mitarbeiterin von Steinmetz hat das Gericht abgewiesen. Sie wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Bundesgericht weist Revisionsgesuche von Beny Steinmetz ab

In zwei weiteren publizierten Dispositiven hat das Bundesgericht Revisionsgesuche von Steinmetz gegen das Urteil des Genfer Appellationsgerichts abgewiesen. Die Begründung der Entscheide steht noch aus. Der Bergbauunternehmer hatte darin unter anderem Dokumente vorgelegt, die beweisen sollten, dass gewisse Zeugenaussagen auf rechtswidrige Weise erlangt worden seien. Er verlangte auch den Ausstand des Staatsanwalts.

Die Straftaten von Steinmetz gehen auf die Jahre 2006 bis 2012 zurück. Um Schürfrechte von Eisenerzlagerstätten in Guinea zu erhalten, soll er Mamadie Touré, der vierten Ehefrau des 2008 im Amt verstorbenen Präsidenten Lansana Conté, 8,5 Millionen US-Dollar gezahlt haben.

Die Zahlung der Schmiergelder erfolgte über eine Briefkastenfirma und ein Konstrukt von Firmen und Bankkonten. Das Unternehmen Beny Steinmetz Group Resources (BSGR) schloss danach ein Joint Venture mit dem brasilianischen Bergbauunternehmen Vale im Wert von 2,5 Milliarden US-Dollar ab. BSGR kassierte sofort 500 Millionen US-Dollar. Zuvor hatte der Konzern 160 Millionen US-Dollar in die Entwicklung des Projekts investiert.

Steinmetz kritisiert Bundesgerichtsurteil

Steinmetz kritisierte in einer von einem Kommunikationsunternehmen verschickten Erklärung, dass die Entscheidung des Bundesgerichts «die Politisierung des Schweizer Justizsystems» beweise. Das Verfahren gegen ihn in Genf sei von Anfang an «ideologisch befleckt» gewesen, liess der Geschäftsmann mitteilen.

Er bedauert, dass «klare und unbestreitbare Beweise» ignoriert worden seien. Diese zeigen seiner Meinung nach, dass die Staatsanwälte, die die Ermittlungen leiteten, entlastendes Material unterdrückt haben. Wesentliche Fakten seien ignoriert worden.

Steinmetz ist nach wie vor der Ansicht, dass er von den guineischen Behörden rechtmässig eine Bergbaukonzession erhalten hat. Er bestreitet jegliche Korruptionshandlung.

Der Geschäftsmann gibt in der Erklärung zudem an, dass er das Vertrauen in die Fähigkeit des Schweizer Justizsystems, «unparteiische Gerechtigkeit zu schaffen», verloren habe. Er wendet sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um «die Wahrheit ans Licht zu bringen». (Urteile 6B_983/2024, 6B_463/2024, 6B_655/2023, 6B_656/2023, 6B_657/2023, 6B_669/2023 vom 24.3.2025)

Kommentare

User #6350 (nicht angemeldet)

Ich durchschaue diesen Fall nicht, aber dass unsere Gerichte, z.B. auch Bezirksgerichte leider politische motivierte Entscheide treffen, z.B. wenn es um Bewilligungen und Streitfälle betreffend Solar- und Windenergie geht, muss der Schweizer Bürger leider immer wieder feststellen. Würden sie fair und gerecht urteilen, wäre die Linkspolitische Landschaft und deren Klientel sauer und man müsste bei den nächsten Wahlen um seine Wiederwahl fürchten.

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