Thermalbad in Val-de-Charmey FR verweigert Muslimin den Zutritt
Das Thermalbad in Val-de-Charmey FR verweigerte einer muslimischen Gymnasiastin wegen ihres Burkinis den Zutritt und sorgt so für Aufsehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine muslimische Schülerin wurde im Thermalbad in Val-de-Charmey FR abgewiesen.
- Sie durfte aus «hygienischen Gründen» nicht mit dem religiösen Badeanzug schwimmen.
- Ihre Klasse solidarisierte sich und ging stattdessen ins öffentliche Hallenbad.
Am Dienstag wollte eine Schulklasse im Thermalbad «Bains de la Gruyère» in Val-de-Charmey FR einen Nachmittag ausspannen. Doch von Entspannung konnte erst überhaupt nicht die Rede sein. Eine muslimische Schülerin mit Burkini, einem Badeanzug, der alles ausser Gesicht, Hände und Füsse abdeckt, wurde nämlich beim Einlass ins Schwimmbecken abgewiesen.
Wie die Zeitung «La Liberté» berichtet, hatten sich die Klassenkameraden daraufhin solidarisch gezeigt und gingen aus Protest ebenfalls nicht ins Wasser. Béatrice Ambühl, Direktorin des Thermalbads sagt gegenüber der Zeitung, dass die Vorschriften klar seien: So werde der Zutritt ins Wasser verboten, wenn die Badebekleidung über das Knie gehe – auch Triathlon- und Tauchanzüge wären tabu. Der Schülerin sei aus hygienischen Gründen untersagt worden, das Schwimmbecken zu betreten, so Ambühl.
Im Hallenbad war die Burkini kein Problem
Die Klasse, Kinder im Alter von etwa 15 und 16 Jahren, die gemäss dem «Blick» das französische Gymnasiums in Biel BE besuchen und zum Zeitpunkt des Vorfalls in einem Lager waren, beschlossen nach dem Vorfall im wenige Minuten entfernten öffentlichen Hallenbad schwimmen zu gehen.
Auch dieses liegt in Val-De-Charmey, doch dort war die Burkini kein Problem. Der Bademeister des Hallenbads spricht gegenüber dem Boulevardblatt davon, dass die Schülerin immer noch unter Schock stand, als sie bei seinem Becken angekommen sei. Für Jorge Gomes war klar: Bei ihm dürfen alle ins Wasser – auch mit Burkini.
«Ist ein Burkini von gleicher Beschaffenheit wie ein normaler Badeanzug, sprich aus Neopren oder Lycra, darf diese Person natürlich ins Schwimmbecken steigen», so der Bademeister. Weiter erwähnt der 49-Jährige, dass sich die Klasse im Schwimmbad vorbildlich verhalten habe, das Mädchen in seinen 30 Jahren als Arbeitskraft im Hallenbad der erste Gast mit Burkini gewesen sei und dass sich die anderen Gäste nicht am Kleidungsstück gestört hätten.
Für die Schulleitung ist die Sache in Ordnung
Die Schulleitung des französischen Gymnasiums bestätigt den Vorfall gegenüber dem «Blick», darf aber über die genaue Herkunft des Mädchens keine Auskunft geben. « Wir respektieren das Reglement der Bains de la Gruyère. Das solidarische Verhalten der Klasse gegenüber der Mitschülerin empfinden wir als adäquat.» Ob sie die Regeln des Thermalbads gut oder schlecht fände, dazu wollte die Schulleitung keinen Kommentar abgeben.