Thuner Ortsplanungsrevision tritt grösstenteils in Kraft
Thun erhält ab dem 1. Februar eine neue baurechtliche Grundordnung. Der Gemeinderat teilte mit, dass die Ortsplanungsrevision grösstenteils in Kraft tritt.
Ab dem 1. Februar erhält Thun eine neue baurechtliche Grundordnung. Der Thuner Gemeinderat setzt die Ortsplanungsrevision grösstenteils in Kraft, wie er am Dienstag mitgeteilt hat.
Die kantonale Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) hat grünes Licht gegeben, dass die neue baurechtliche Grundordnung zu grossen Teilen in Kraft gesetzt werden kann. Das schrieb die Stadt Thun in einer Mitteilung.
Noch sind bei der DIJ zwei Beschwerden hängig. Sie betreffen die Regelungen über den gemeinnützigen Wohnungsbau und den Arealbonus, wie es weiter hiess. Die DIJ habe nun verfügt, dass die Ortsplanungsrevision rechtsgültig sei und umgesetzt werden könne, soweit sie nicht die Regelungen der eingegangenen Beschwerden betreffe.
Bauplanungssicherheit für Bauwillige
Die Inkraftsetzung der neuen Grundordnung sei für Thun ein Meilenstein, wurde Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) in der Mitteilung zitiert. «Mit der Ortsplanungsrevision haben wir Planungssicherheit und neue Möglichkeiten für Bauwillige».