Thurgauer Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen kommt vors Volk

Das Thurgauer Stimmvolk wird über die Lockerung des sogenannten Tanzverbots an hohen Feiertagen abstimmen.

Grosser Rat Thurgau
Grosser Rat Thurgau. - Keystone

Im Thurgauer Grossen Rat ist am Mittwoch das Referendum gegen die Lockerung des sogenannten Tanzverbots ergriffen worden. Damit entscheidet das Stimmvolk an der Urne, ob künftig nichtreligiöse Veranstaltungen an den fünf höchsten Feiertagen erlaubt sein sollen. Eine Mehrheit der Kantonsparlamentarierinnen und -Parlamentarier sprach sich zuvor für eine Lockerung der bisherigen Praxis aus.

Dadurch sollte ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag aufgehoben werden.

An diesen Tagen hätten demnach Kultur- und Sportveranstaltungen stattfinden können, sofern sie in Innenräumen durchgeführt werden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen. Kritik an der neuen Regelung äusserten an vorgängigen Sitzungen zu diesem Geschäft Mitglieder der EDU, EVP, SVP und Mitte.

Kantonsparlament stimmt für Lockerung

Für das Behördenreferendum gegen die vom Parlament beschlossene Revision des kantonalen Ruhetagsgesetzes war ein Drittel der Stimmen des 130-köpfigen Kantonsparlaments nötig. Mit 44 Stimmen kam es zustande. Somit wird die Thurgauer Stimmbevölkerung über die beantragte Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen entscheiden.

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