Stadt Luzern

Tiktok-Raser muss sich vor Luzerner Kriminalgericht verantworten

Keystone-SDA
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Luzern,

In Luzern muss sich ein TikTok-Raser vor dem Kriminalgericht verantworten, weil er zu schnell auf der A2 fuhr und sich dabei filmte.

Verkehrsunfall
Die Autobahn A2, die eine direkte Verbindung zwischen Zürich und Basel darstellt, überquert zwischen Brugg und Schinznach die Aare. - Nau.ch / Werner Rolli

Ein 24-jähriger Mann muss sich am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mehrfachen Höchstgeschwindigkeitsübertretungen verantworten. Seiner Raserei kam die Luzerner Polizei aufgrund eines ihnen zugespielten Clips des Videoportals Tiktok auf die Spur.

Auf dem Clip zu sehen war, wie der Beschuldigte auf der Autobahn A2 mit einer Geschwindigkeit von 198 km/h fuhr und sich mutmasslich dabei selber filmte, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Sursee vom Donnerstag hervorgeht.

Nach der Festnahme des damals 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen konnten auf dessen Mobiltelefon fünf weitere Videos mit Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz gefunden werden. In diesen war der Automobilist in verschiedenen Luzerner Gemeinden wie Nottwil, Eich und Ruswil unterwegs mit Geschwindigkeiten zwischen 123 und 202 km/h.

Das Auto hatte einige unerlaubte Zusatzteile

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren sowie eine Busse von 1300 Franken. Durch die mehrfache vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln sei der Beschuldigte das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, wie es heisst.

Des Weiteren wird er des Führens eines Autos in nichtbetriebssicherem und nichtvorschriftsgemässem Zustand beschuldigt. Es konnten diverse Mängel an seinem Fahrzeug festgestellt werden. Darunter der Anbau von Fremdfelgen ohne Eignungserklärung, ein herstellerfremder Schalldämpfer und nicht erlaubte aerodynamische Anbauteile. Auch wurde eine Leistungssteigerung erzielt durch Umprogrammierung der Motor-Steuerelektronik.

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Kommentare

User #2979 (nicht angemeldet)

sei der Beschuldigte das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen... Könnte ein SPler sein.

Anti-Schwurbler

Das ist wieder mal ein typischer Fall von „dümmer als die Polizei erlaubt“..,

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