Beim Tötungsdelikt am 13. Februar 2024 in Binningen BL soll der mutmassliche Täter seine Ehefrau erwürgt und die Leiche anschliessend zerstückelt haben.
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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Beim Tötungsdelikt vom 13. Februar 2024 in Binningen BL soll der mutmassliche Täter seine Ehefrau erwürgt und die Leiche anschliessend zerkleinert haben. Nach dem aktuellen Untersuchungsstand bestehen bei ihm «konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung», wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts in Lausanne hervorgeht.

Dabei weist das Bundesgericht eine Beschwerde des Beschuldigten ab. Dieser hatte beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Nach einer negativen Antwort ging er weiter ans Kantonsgericht, das seine Beschwerde ablehnte, und schliesslich vor Bundesgericht.

Dieses stützte sich auf die bisherigen Untersuchungen und Einvernahmen. Vor der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte ein, seine Ehefrau und Mutter seiner zwei Kinder umgebracht zu haben – angeblich, weil sie ihn zuvor mit einem Messer angegriffen habe.

Zuvor hatte er noch behauptet, seine Frau tot aufgefunden und «in Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst.

Grausame Tat: Verdacht auf psychische Erkrankung

Das medizinisch-forensische Gutachten spreche jedoch gegen seine Darstellung einer Notwehr. Die Gutachterinnen stellten fest, dass die Frau erwürgt wurde.

Die Leiche wurde gemäss Obduktionsbericht in der Waschküche mit Stichsäge, Messer, Gartenschere zerlegt. Anschliessend wurden mehrere Körperteile mit einem Stabmixer zerkleinert, «püriert» und in einer Chemikalie aufgelöst, wie es weiter heisst.

Nach den bisherigen Ermittlungen hat der mutmassliche Täter eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag gelegt und versucht, das Verbrechen zu vertuschen.

Aktenkundig ist auch, dass er schon vor dem Tötungsdelikt seine Frau gewürgt hat, wie es im Urteil heisst.

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