Touristen hauen Zürcher Eltern übers Ohr – Landesverweis!
Zwei Holländer haben mit einer Betrugsmasche insgesamt 28 Zürcher Eltern hinters Licht geführt und so mehrere 100'000 Franken ergaunert.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zürich wurden 28 Eltern durch eine Betrugsmasche übers Ohr gehauen.
- Zwei Holländer gaben sich als ihre Kinder aus und baten um immense Summen Geld.
- Insgesamt haben die jungen Männer 346'000 Franken ergaunert.
In einer aufsehenerregenden Betrugsaffäre lösten zwei junge Holländer mittels einer raffinierten Onlinebetrugsmasche einen finanziellen Alptraum für 28 Zürcher Eltern aus.
So erbeuteten sie mehrere 100'000 Franken. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, warfen sie das Geld danach auf Partys und in Luxushotels aus dem Fenster.
Zürcher Eltern von WhatsApp-Betrügern geplündert
Bei dem Betrug gingen die Täter äusserst raffiniert vor. Die beiden gaben sich wahlweise als Tochter oder Sohn der ahnungslosen Eltern aus.
Dabei gaben sie an, aufgrund eines neuen Handys keinen Zugriff mehr auf das Onlinebanking zu haben. Deswegen würden sie auch dringend Geld benötigen. Die Beträge variierten dabei zwischen 2000 und 17'000 Franken.
Das Perfide dabei: Ihre Nachrichten übermittelten sie in perfektem Schweizerdeutsch. Hinter dieser raffinierten Masche verbargen sich zahlreiche Schritte und Komplizen, um die eigenen Identitäten zu verschleiern.
Zunächst heuerten sie Helfer an, um SIM-Karten und Bankkonten zu registrieren. Zwecks Auswahl ihrer Opfer nutzten die Betrüger laut «Tagesanzeiger» daraufhin ein spezielles Filterprogramm.
Dieses konnte Tausende von potenziellen Eltern nach Alter, schweizerischer Handynummer und aktivem Whatsapp-Konto selektieren. Eine weitere Software ermöglichte es, mehrere 1000 SMS auf einmal zu verschicken. Teilweise waren es die Komplizen, die die Nachrichten ins Schweizerdeutsche übersetzten.
28 dieser Eltern fielen auf die Masche herein. Sie überwiesen insgesamt 346'000 Franken an die Betrüger und ihre Komplizen. Teils waren in diesen Fall auch professionelle Geldwäscher involviert.
Landesverweis für die jungen Männer
Wegen gewerbsmässigem Betrug sowie Geldwäscherei wurden die beiden Niederländer vom Bezirksgericht Zürich verurteilt.
Sie erhielten Freiheitsstrafen von 29 beziehungsweise 35 Monaten und müssen den angerichteten Schaden wiedergutmachen. Jeweils sechs Monate der Strafe müssen unbedingt im Gefängnis abgesessen werden. Dies geschah schon vor der Verhandlung in der U-Haft.
Zusätzlich dürfen sie die Schweiz sieben Jahre lang nicht betreten. Der Richter forderte laut «Tagesanzeiger» die beiden auf, das Land «unverzüglich» zu verlassen.