Trotz Rekordjahr: Gastro-Angestellte erhalten nicht mehr Lohn
Die Mindestlohnverhandlungen im Gastgewerbe sind gescheitert. Jetzt ziehen Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände vor das Schiedsgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gastgewerbe verzeichnete 2023 ein wirtschaftliches Rekordjahr.
- Die Verhandlungen über eine Anpassung der Mindestlöhne sind trotzdem gescheitert.
- Nun soll das Schiedsgericht über die Mindestlöhne für 2025 entscheiden.
Die Verhandlungen über eine Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe für das Jahr 2025 sind gescheitert. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände ziehen nun vor das Schiedsgericht. Dieses soll über die Mindestlöhne des nächsten Jahres befinden.
Die Arbeitgeberverbände sind trotz eines wirtschaftlichen Rekordjahres 2023 nicht dazu bereit, die Mindestlöhne zu erhöhen. Nie zuvor seien so viele Logiernächte verzeichnet worden, teilten die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Arbeitnehmerverband Hotel und Gastro Union am Montag gemeinsam mit. Auch für 2024 seien die Prognosen gut.
Viele Arbeitnehmende hätten seit Jahren mit Kaufkraftverlusten zu kämpfen, hiess es weiter. Teuerung, Krankenkassenprämien- und Mietzinserhöhungen seien ein schweizweites Problem. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) sinken die Reallöhne im Gastgewerbe seit 2017.