Tunesischer Asylbewerber kann nicht ausgeschafft werden
Über mehrere Jahre hinweg versuchen Schweizer Behörden, einen heute 34-jährigen Mann auszuschaffen – ohne Erfolg. Mittlerweile ist der Tunesier auf der Flucht.
Das Wichtigste in Kürze
- 2014 wird für einen Tunesier die Ausschaffung angeordnet.
- Die Behörden in seiner Heimat stellen sich jedoch über Jahre hinweg quer.
- Acht Jahre später gelingt dem Mann bei einem Gefangenentrasport die Flucht.
Im Herbst 2022 gelingt einem straffälligen Tunesier bei einem Gefangenentransport in Aarau die Flucht. Dabei hätte der Mann die Schweiz schon 2014 verlassen müssen.
Die Geschehnisse in diesem Fall gehen mehrere Jahre zurück und werfen Fragen auf. Die «Aargauer Zeitung» hat die Ereignisse chronologisch rekonstruiert.
2014 lehnt das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Tunesiers und seiner Frau ab. Das Ehepaar wird aus der Schweiz weggewiesen. Es wird eine Ausreisefrist bis im September 2014 gesetzt.
Diese Frist wird in der Folge um drei Monate verlängert, weil die beiden ihr erstes Kind erwarten. Im Dezember 2014 kommt es zur Welt, die Familie reist jedoch weiterhin nicht aus.
Tunesische Behörden blocken
Das Problem: Das Ehepaar hat keine gültigen Reisepapiere. Die Ersatzdokumente müssen von den tunesischen Behörden ausgestellt werden. Im März 2015 stellt das SEM deshalb ein Gesuch.
Es vergehen fast zwei Jahre. Die tunesischen Behörden erklären sich bereit, Ersatzpapiere für das Ehepaar auszustellen. Aber: Die Reisedokumente für das Kind werden verweigert. Grundsätzlich muss bei der Wegweisung die Einheit der Familie gewahrt bleiben.
Tunesier wird straffällig
Im Dezember 2017 kommt das zweite Kind der Familie zur Welt. Gut ein Jahr später das dritte. Reisedokumente für den Nachwuchs gibt es weiter nicht.
Noch vor der Geburt des dritten Kindes wird der Mann mehrfach straffällig. Unter anderem greift er seine Frau an und verletzt sie schwer.
Im Oktober 2018 stimmt das SEM einem Antrag zu, den Tunesier getrennt von seiner Familie zurückzuführen. Sein Flug wird für Februar 2019 gebucht. Vorher taucht der Mann jedoch im Ausland unter.
Daraufhin ordnet das SEM für ihn ein Einreiseverbot in die Schweiz an. Dennoch gelingt dem Tunesier offenbar die Rückkehr. Im Mai 2019 wird er im Kanton Solothurn verhaftet und zu 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Ausschaffung scheitert erneut
Im Januar 2022 soll der Mann nach Verbüssung seiner Strafe aus dem Gefängnis entlassen werden. Sogleich wird die Ausschaffungshaft beantragt.
Einen Tag vor der geplanten Abschiebung verweigern die tunesischen Behörden jedoch die Ausstellung eines Reisedokuments. Der Versuch der Landesverweisung scheitert erneut.
Das Aargauer Migrationsamt ordnet daraufhin eine Durchsetzungshaft an, welche mehrfach verlängert wird. Im Oktober 2022 gelingt dem Tunesier im Rahmen eines Gefangenentransports in Aarau die Flucht.