UBI heisst Beschwerde gegen Fernsehen RTS wegen Corona-Beitrag gut
Das Westschweizer Fernsehen RTS hat mit einem Beitrag über die schwedische Strategie zur Corona-Bekämpfung gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beschwerdeinstanz UBI beurteilt einen RTS-Beitrag als nicht sachgerechnet.
- Der «Le 19h30»-Beitrag hatte die schwedische Corona-Strategie behandelt.
- Diese sei «generell tendenziös» dargestellt und unzureichend belegt worden.
Dies hat die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nach einer kontrovers verlaufenen Beratung mit sechs zu drei Stimmen entschieden. Im Beitrag in der Nachrichtensendung «Le 19h30» sei die schwedische Coronastrategie generell tendenziös dargestellt worden, heisst es in einer Mitteilung der UBI vom Donnerstag.
Zudem sei die gravierende Kritik im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung älterer Personen unzureichend belegt gewesen.
Zwei weitere Beschwerden, welche die UBI in ihrer digital durchgeführten und öffentlichen Beratung am Donnerstag behandelte, wies sie hingegen ab. Dabei ging es um einen weiteren «Le 19h30»-Beitrag zur Pandemielage in der Schweiz und den Nachbarländern sowie einen achtminütigen Bericht zur Scharia in der Sendung «News Aktuell» von Radio SRF 4.