Ukraine Krieg: So darf man Geflüchtete privat bei sich aufnehmen
Der Ukraine-Krieg hat nach UN-Angaben bisher rund 1,5 Millionen Menschen vertrieben. Auch Schweizer können ukrainische Geflüchtete privat bei sich aufnehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Menschen flüchten vor dem Krieg in der Ukraine.
- Schweizer dürfen ukrainische Geflüchtete visumsfrei bei sich zu Hause aufnehmen.
- Dafür müssen diese einen biometrischen Pass haben.
Gut eineinhalb Wochen dauert der Ukraine-Krieg mittlerweile. Laut Schätzungen der UN-Flüchtlingshilfsorganisation UNHCR sind bereits 1,5 Millionen Menschen vor der russischen Invasion geflohen.
«Dies ist nun die am schnellsten wachsende Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg», teilte die Organisation am Sonntag auf Twitter mit. Die Geflüchteten strömen dabei nicht nur in die Nachbarländer, viele zieht es danach weiter.
So auch in die Schweiz: 328 Personen aus der Ukraine haben sich bis Freitag beim Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeldet. Davon haben 199 ein Asylgesuch gestellt und sind in einem Bundesasylzentrum untergebracht worden.
Ukraine-Krieg: Aufnahme von Geflüchteten für 90 Tage visumsfrei möglich
Doch es könnten durchaus mehr sein, denn zahlreiche Geflüchtete könnten bei Verwandten und Freunden untergekommen sein.
Auch sonst dürfen Schweizer privat Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufnehmen. Denn: Ukrainer mit biometrischen Pässen können sich visumsfrei 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten.
«Während dieser Zeit ist eine private Unterkunft ohne weiteres möglich», schreibt das SEM auf seiner Webseite. Erst danach müssten Ukrainer ihren Aufenthalt in der Schweiz regeln. «Ist ihnen dies möglich, so steht einer weiteren Unterbringung bei Privaten nichts entgegen.»
Privatpersonen dürfen demnach ukrainische Staatsangehörige freiwillig aufnehmen. Voraussetzung dabei sei, dass die Unterbringung kostenlos sei. «Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der örtlichen Polizei gemeldet werden», hält das SEM fest.
Da die private Unterbringung freiwillig sei, gebe es auch keine Vergütung. Den Kantonen sei es dennoch freigestellt, «Private in einer speziellen Situation zu entschädigen».