Schweizer Armee

Umgang der Schweizer Armee mit Homosexuellen wird aufgearbeitet

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat muss das Unrecht aufarbeiten, das Homosexuellen in der Armee angetan worden ist. Der Nationalrat nahm ein entsprechendes Postulat an.

Nationalratskommission
Die Nationalratskommission fordert Erhöhung des Budgets der Armee. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In den 1990er Jahren kam es innerhalb der Armee zur Diskriminierung Homosexueller.
  • Dazu muss der Bundesrat nun einen Bericht vorlegen.
  • Prüfen soll die Landesregierung auch eine Wiedergutmachung des Unrechts.

Mit 132 zu 52 Stimmen und mit 7 Enthaltungen hiess der Nationalrat heute Mittwoch ein Postulat aus der SP-Fraktion gut, gegen den Willen der SVP-Fraktion.

Dieses fordert einen Bericht zum Umgang der Armee mit Homosexuellen und Angehörigen anderer Minderheiten. Der Bundesrat war mit der Forderung einverstanden.

Postulantin Priska Seiler Graf (SP/ZH) berichtete über die Kennzeichnung von Homosexuellen in den Dienstunterlagen, mit den mit Bleistift angebrachten Buchstaben «HS». Den diskriminierenden Eintrag vorgenommen hätten das damalige Militärdepartement oder aber zuständige Truppenkommandanten.

Diskriminierung von Homosexuellen

Das «HS» habe für Betroffenen weitreichende Folgen haben können, sagte Seiler Graf. Selbst nach 1992 habe es noch HS-Einträge und unbestätigte Hinweise auf schwarze Listen gegeben, um Schwule von höheren Dienstgraden fernzuhalten. Damals trat das neue Sexualstrafrecht ohne den Artikel «Widernatürliche Unzucht» in Kraft.

Die SVP lehnte das Postulat ab. Monika Rüegger (OW) sprach von einem «Generalverdacht» gegenüber Vätern und Grossvätern. Einmal mehr werde jedes Mittel genutzt, die Armee als schlecht hinzustellen. Die Kennzeichnung «HS» sei aus heutiger Sicht nicht akzeptabel, und die Armee tue heute viel zur Verhinderung solcher Vorgänge.

Der Bundesrat anerkenne den Umgang der Armee mit Homosexuellen und anderen Minderheiten als relevantes Thema, sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd im Rat. Erschwert werde die Aufarbeitung der Vorfälle indes durch datenschutzrechtliche Vorgaben.

Daten zu Armeeangehörigen würden in der Regel längstens fünf Jahre nach dem Ende der Dienstpflicht aufbewahrt. «HS»-Einträge aus den frühen 1990er-Jahren und früher dürften daher kaum mehr eruierbar oder zumindest nicht repräsentativ erhebbar sein, schreibt der Bundesrat. Es werde «Oral History», also Befragungen von Zeitzeugen brauchen, sagte auch Seiler Graf.

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