Umstrittenes Datenschutzgesetz im Nationalrat debattiert
Das Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993, wurde also noch vor der Zeit des Internets zuletzt revidiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993.
- Der Nationalrat debattiert daher über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes.
- Die Vorlage ist umstritten – mit offenem Ausgang.
Heute und morgen debattiert der Nationalrat über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Dabei geht es teilweise um grosse gesellschaftliche Fragen.
Im Nationalrat herrscht Konsens darüber, ob gewisse Anpassungen nötig sind. Dies auch, um eine Harmonisierung mit den EU-Regeln herzustellen. Dabei ist umstritten, welche Anpassungen tatsächlich sein müssen.
Totalrevision vom Datenschutzgesetz
So möchte der Bundesrat mit einer Totalrevision vom Datenschutzgesetz erreichen, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig informieren müssen.
Ein «Bürokratiemonster» ist dieser Entwurf für die SVP. Es sei insbesondere für KMU nicht umsetzbar. Für die SP gibt es im Entwurf hingegen sehr kritische Regelungen, die den Datenschutz sogar schwächen.
Die Linken möchten erst nach Ende der Beratungen bei der Gesamtabstimmung entscheiden: ob das Gesetz ein Fort- oder doch ein Rückschritt sei. Die SVP hingegen sagt von Anfang an: «zurück an den Absender», also an den Bundesrat.
Droht Ärger mit Brüssel?
Auch in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission des Nationalrats waren die Mehrheitsverhältnisse hauchdünn. Trotz stundenlanger Debatte. Nur dank eines Stichentscheids des Präsidenten Kurt Fluri wurde die Vorlage zur Annahme empfohlen.
Und das, obwohl die Anpassung von Bedeutung ist. Nämlich bildet sie die Voraussetzung dafür, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt. Dadurch kann der gegenseitige Datenaustausch möglich bleiben.
Geht das Parlament beim Datenschutzgesetz zu wenig weit, droht erneut Ärger mit Brüssel.
Die nationalrätliche Kommission hat einige Anpassungen an der Definition der Personendaten vorgenommen. Sie hat insbesondere die Daten über Sozialhilfemassnahmen von der Liste dieser besonders schützenswerten Daten gestrichen.
Von der Kommission ebenfalls von der Liste gestrichen: die Daten über gewerkschaftliche Tätigkeiten. In die Liste aufgenommen wurden hingegen genetische Daten.