Uni-Basel-Professoren dürfen trotz sexueller Belästigung bleiben
Zwei Professoren, die ihre Macht für sexuelle Übergriffe ausgenutzt haben sollen, dürfen ihren Job behalten. Für die Uni Basel gelte nicht «hire und fire».
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Professoren der Uni Basel sollen Studentinnen sexuell belästigt haben.
- Vor wenigen Tagen veröffentlichten Aktivisten die Namen der beiden Männer.
- In der Folge boykottierten Studierende deren Vorlesung. Die Uni hält an ihnen fest.
Zwei Professoren der Universität Basel sollen Studentinnen sexuell belästigt haben. Das sorgt für Proteste unter Studierenden. Trotzdem dürfen sie weiter an der Universität arbeiten.
Für sie als «öffentlich-rechtliche Institution» gelte «nicht der Grundsatz ‹hire und fire›». Das erklärt Uni-Vizerektorin Nadja Braun-Binder gegenüber der «Basler Zeitung».
Will heissen: Die Uni hat keine Kündigungsfreiheit wie in der Privatwirtschaft.
Der Untersuchungsbericht, der auf die Vorwürfe erfolgte, empfahl keine Kündigung. Braun-Binder sagt: «Die Uni hatte aus meiner Sicht in beiden Fällen rechtlich gar nicht die Möglichkeit, den Professoren zu kündigen.»
Stattdessen entschied sie sich für eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung.
So weit sie informiert sei, finden die Vorlesungen und Seminare der Professoren weiterhin statt.
«Ausnutzung der Machtposition»
Was ist passiert?
2018 und 2019 gab es an der Universität zwei Beschwerden wegen sexueller Belästigung durch zwei Professoren.
Einer von ihnen soll das Abhängigkeitsverhältnis ausgenützt haben, in dem sich Studentin Petra F.* (damals 25) befand.
Er, 18 Jahre älter als sie, betreute ihre Masterarbeit an einer deutschen Uni und in Basel später ihre Doktorarbeit. Dabei soll er sie zu sexuellen Handlungen gebracht haben. Das erzählte sie in der SRF-Sendung «Kassensturz».
Rechtsexpertin Judith Wissmann Lukesch spricht von «Ausnutzung der Machtposition». Als Petra F. den Kontakt abbricht, hat es Konsequenzen für ihre Hochschul-Karriere.
Professor soll 25 Jahre jüngere Studentin festgehalten haben
Ähnliches wirft die ehemalige Studentin Claudia Z.* einem anderen renommierten Professor (25 Jahre älter) der Uni Basel vor. Er habe sie festgehalten und versucht, sie zu küssen.
Als das Verfahren beginnt, nimmt sich der Professor von Z. einen Anwalt – die Studentin kann sich jedoch keinen leisten. Die Uni Basel übernimmt die Kosten nicht.
Wissmann Lukesch kritisiert, das hätte sie als «Teil der Fürsorgepflicht» tun sollen.
Vor wenigen Tagen der nächste Aufschrei: An der Universität Basel haben Aktivistinnen und Aktivisten Plakate mit den Namen und Gesichtern der betroffenen Professoren aufgehängt. Hinter der Aktion steckt die Gruppe Revolutionäres Antipatriarchales Bündnis Basel (RAB).
Die Identitäten sind vielen Studierenden nun also bekannt.
Das Vorgehen der Uni sorgt unter ihnen für heftige Kritik: Nach der Plakat-Aktion kam es gar zu Boykotts von Vorlesungen der Professoren.
Trotz Unruhen lässt die Universität Basel unter Berufung auf das juristische Gutachten beide Professoren weiter arbeiten. Ein Gericht hat sich nicht damit befasst, ob eine Kündigung rechtens wäre.
*Name geändert