Uno hält pauschale Demonstrationsverbote für unverhältnismässig
In Bern, Basel und Zürich gab es jüngst Demonstrationsverbote. Amnesty International und die UNO stellen sich dagegen.
Das Uno-Menschenrechtsbüro hält pauschale Verbote von Kundgebungen wegen der Nahost-Spannungen für unzulässig. Amnesty International bezeichnet die Deutschschweizer Demonstrationsverbote als schwere und unverhältnismässige Eingriffe in verfassungsmässige Grundrechte.
Kundgebungsverbote in Zürich, Basel und Bern
Während Zürich diese Woche keine Demos im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erlaubt, verbietet Basel momentan sogar generell Kundgebungen.
So untersagte die Stadt eine zunächst bewilligte Demonstration von Gegnern der Corona-Massnahmen. Bern begründet das Kundgebungsverbot mit der allgemeinen Sicherheitslage und anderen Anlässen wie einem Fussballspiel sowie den Wahlen.
Das Recht auf Meinungsäusserung und Teilnahme an Debatten dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, sagte die Sprecherin des Uno-Menschenrechtsbüros, Ravina Shamdasani, am Freitag in Genf.
Staaten müssen kritische Stimmen erlauben
Staaten hätten die Pflicht, sichere Räume für Kundgebungen, kritische Stimmen zum Konflikt oder Solidaritätskundgebungen mit Israelis oder Palästinensern zu schaffen. «Wir rufen Behörden auf, unnötige oder unverhältnismässige Versammlungsbeschränkungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben», sagte die Sprecherin in Genf.
Amnesty International hielt fest, die öffentliche Ordnung und Sicherheit könnten zwar Gründe für ein Demonstrationsverbot sein. Ein solches Verbot sei nach Völkerrecht aber nur rechtens, wenn die Bedrohung konkret in einer Einzelprüfung festgestellt wurde, und keine anderen, weniger restriktive Massnahmen die Bedrohung eindämmen können.
Verbote in der Schweiz seien nicht zulässig
In keinem Fall rechtfertigten Gründe der öffentlichen Sicherheit ein pauschales und abstraktes Verbot wie in Bern, Basel und Zürich. Sowohl das Recht auf freie Meinungsäusserung als auch die Versammlungsfreiheit sind in der Bundesverfassung und in den internationalen Menschenrechtsnormen garantiert, wie Amnesty International schrieb.
Diese Grundrechte liessen sich nicht nach Gutdünken erteilen oder einschränken. Jede Einschränkung müsse einer im Völkerrecht verankerten Begründung standhalten.
Anders als in der Deutschschweiz bewilligte die Waadtländer Hauptstadt Lausanne am Donnerstagabend eine Kundgebung für Palästina. Rund 4500 Menschen zogen friedlich durch die Strassen.