Unzufriedenheit mit dem überarbeiteten St. Galler Polizeigesetz
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats ist mit dem überarbeiteten Polizeigesetz noch nicht zufrieden und schlägt weitere Präzisierungen vor.

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats ist noch nicht zufrieden mit dem überarbeiteten Polizeigesetz. Sie schlägt verschiedene Präzisierungen vor und will zwei neue Gesetzesartikel zur Überarbeitung.
Für den zweiten Anlauf verzichtete sie auf die Grundlagen für «Predictive Policing». Die Zeit dafür sei noch nicht reif, hiess es dazu.
Kommissionsvorbehalte gegenüber neuer Version
In der Kommission gibt es aber auch zur neuen Version Vorbehalte. In den Änderungsanträgen gehe es vor allem um Präzisierungen, erklärte Kommissionspräsident Ivan Louis (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Verlangt wird etwa eine «höhere Bestimmtheit der Normen». Beispielsweise sollten Löschfristen für Einträge in Datenbanken «im Zweifelsfall auf Gesetzesstufe» festgehalten werden.

Zwei Gesetzesartikel will die Kommission zur Überarbeitung ganz zurückweisen. Beide wurden neu in die Vorlage aufgenommen: Es geht darin um die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung sowie um die Verteilung der Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Kundgebungen.
Kommission fordert Berücksichtigung von Vernehmlassungsreaktionen
Die Kommission verlangt, die Reaktionen aus den Vernehmlassungen und die aktuelle Rechtsprechung müssten «vertieft berücksichtigt» werden.
Man wolle aber auch, dass sich eine neue Führung im Sicherheits- und Justizdepartement damit beschäftigen könne, erklärte der Kommissionspräsident.
Dort stehen denn auch verschiedene Wechsel an: Regierungsrat Fredy Fässler (SP) gab sein Amt aus gesundheitlichen Gründen bereits ab.
Der Polizeikommandant hat seinen Rücktritt auf Ende April angekündigt und auch im Generalsekretariat wird es eine Änderung geben.