Urs Schwarzenbach: Zwangsversteigerung abgesagt
Werke von Sammler Urs E. Schwarzenbach sollten zwangsversteigert werden. Des wurde nun durch eine superprovisorische Verfügung verhindert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine superprovisorische Verfügung erlassen.
- Dadurch wird die Zwangsversteigerung der Werke von Sammler Urs Schwarzenbach verhindert.
Die Zwangsversteigerung der Werke von Sammler Urs E. Schwarzenbach ist abgesagt. Das Bundesverwaltungsgericht ist seinem Gesuch nachgekommen und hat eine superprovisorische Verfügung erlassen. Die eidgenössische Zollverwaltung, welche die Auktion organisierte, ist enttäuscht.
Wie die Zollverwaltung auf Anfrage mitteilte, wird sie den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes nun eingehend prüfen. Danach soll über weitere Schritte entschieden werden. Man habe aber damit rechnen müssen.
Das Auktionshaus Koller in Zürich hatte die Bilder und Kunstgegenstände bereits ausgestellt. Die Zollverwaltung wird das Auktionshaus nun für seine Umtriebe entschädigen.