Urteil gegen die in der Sterbehilfe tätige Ärztin wurde gefällt
Die Ärztin Erika Preisig wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Das Urteil in diesem Fall der Sterbehilfe wurde nun gefällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Erika Preisig begleitete 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod.
- Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung.
- Ihr Urteil lautet nun: 15 Monaten bedingt und eine 20'000-Franken-Busse.
Die Sterbehelferin Erika Preisig muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung hinter Gitter. Das Baselbieter Strafgericht hat sie am Dienstag wegen Verstössen gegen das Heilmittelrecht verurteilt. Die Strafe 15 Monaten bedingt und 20'000 Franken Busse.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert.
Urteil entgegen den Forderungen der Verteidigung: sie plädierte auf Sterbehilfe Freispruch
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die 61-jährige Ärztin Preisig ist Kopf der Sterbehilfeorganisationen Lifecircle/Eternal Spirit.
Preisig hatte 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet, ohne zuvor ein unabhängiges Fachgutachten zu deren Urteilsfähigkeit einzuholen.
Die Staatsanwaltschaft liess post mortem ein Aktengutachten erstellen, und dieses attestierte der Verstorbenen eine schwere Depression; sie sei nicht urteilsfähig gewesen.