Staatsanwältin fordert fünf Jahre im Gefängnis Baselland
Die Staatsanwältin möchte die Sterbehelferin Erika Preisig für fünf Jahre ins Gefängnis Baselland schicken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sterbehelferin Erika Preisig muss sich seit drei Jahren vor dem Gericht verantworten.
- Ihr wird vorgeworfen eine nicht urteilsfähige Frau in den Tod geschickt zu haben.
- Es drohen fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe – sie plädiert für Freispruch.
Die Baselbieter Sterbehelferin Erika Preisig soll wegen vorsätzlicher Tötung fünf Jahre ins Gefängnis Baselland, wenn es nach der Staatsanwältin geht. Der Verteidiger plädierte wegen Mängeln des zentralen Gutachtens auf Freispruch.
Neben der unbedingten Freiheitsstrafe forderte die Staatsanwältin am Donnerstag eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken.
Ausserdem sei Erika Preisig ein Tätigkeitsverbot für den Bereich Sterbehilfe aufzuerlegen. Die 61-jährige Ärztin ist Kopf der Sterbehilfeorganisationen Lifecircle/Eternal Spirit.
Staatsanwältin forder fünf Jahre im Gefängnis Baselland
Laut Anklage hat Preisig 2016 eine nicht urteilsfähige Frau in den Tod geschickt. Basis des Vorwurfs ist ein post mortem erstelltes Gutachten von Professor Marc Graf. Er ist Direktor der Klinik für Forensik an den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK). Er attestierte der Verstorbenen Urteilsunfähigkeit unter anderem wegen einer schweren Depression.
Die Staatsanwältin berief sich auf eine Bundesgerichtsforderung, wonach bei psychischen Krankheiten von Sterbewilligen ein Fachgutachten zur Urteilsfähigkeit einzuholen sei. Preisig habe dies bewusst unterlassen und die Frau glauben gemacht, sie sei urteilsfähig. Die Frau selber öffnete die tödliche Infusion, weshalb rechtlich Preisig mittelbare Täterschaft vorzuwerfen sei.
Verteidiger plädieren auf kostenlosen Freispruch
Der Verteidiger hingegen plädierte auf kostenlosen Freispruch. Das Gutachten diagnostiziere der Verstorbenen erstmals eine schwere Depression; frühere Diagnosen hätten nur mittelschwere erkannt. Zudem fehle der Zeitrahmen: Da der Gutachter selber vor Gericht einräumte, dass luzide Momente möglich seien: Deshalb hätte die Frau beim Freitod doch urteilsfähig sein können.
Schon grundsätzlich sei ein reines Aktengutachten bei psychischen Krankheiten nicht zulässig, sagte der Verteidiger mit Verweis auf das Bundesgericht. Das vorliegende habe zudem relevante Lücken; so fehlten etwa Berichte des Altersheimes der Frau. Auch sei diese bei Exit gar nicht abgewiesen worden, sondern Exit habe bloss ein Attest verlangt.
Preisig leide sehr unter dem Verfahren
Nach den Plädoyers sagte Preisig mit bebender Stimme, sie sei «mehr denn je der Überzeugung, richtig gehandelt zu haben». Jene Frau habe an körperlichen Problemen gelitten. Personen mit psychiatrischen Diagnosen seien bei Freitodbegleitungen benachteiligt. Sie hoffe, «dass dieses Verfahren hilft, Klarheit zu schaffen».
Preisig sagte, sie leide sehr unter dem Verfahren, das nun schon drei Jahre andaure. Sie habe deswegen selber psychosomatische Krankheiten, massiven Haarausfall und anderes. - Die Fünferkammer des Baselbieter Strafgerichts will ihr Urteil am kommenden Dienstag verkündigen.