Urteil gegen Klimaaktivisten wegen Aufruf zu Dienstverweigerung
Am Bundesstrafgericht wird am Donnerstagnachmittag das Urteil gegen drei Klimaaktivisten eröffnet. Sie hatten zur Dienstverweigerung aufgerufen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Bellinzona TI geben die Richter heute ein Urteil für drei Klimaaktivisten bekannt.
- Sie hatten im Internet zur Dienstverweigerung der Schweizer Armee aufgerufen.
Das Bundesstrafgericht eröffnet am Donnerstagnachmittag das Urteil im Fall der drei Westschweizer Klimaaktivisten, die wegen Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten angeklagt sind. Sie hatten im Internet dazu aufgerufen, den Militärdienst zu verweigern oder die Wehrpflichtersatzabgabe nicht zu bezahlen.
Die Bundesanwaltschaft hatte die heute zwischen 22- und 33-jährigen Männer im Dezember 2022 mit Strafbefehlen zu bedingten Geldstrafen von 50 beziehungsweise 60 Tagessätzen verurteilt.
Zudem wurden ihnen Bussen zwischen 300 und 500 Franken auferlegt. Weil sie dagegen Beschwerde einlegten, wurden die Fälle an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona weitergeleitet. Die Hauptverhandlung fand im Mai statt.
«Ich boykottiere die Armee»
Die Angeklagten publizierten im Mai 2020 auf der Internet-Seite der Vereinigung Klimastreik einen Artikel mit dem Titel «Ich boykottiere die Armee».
Darin riefen sie dazu auf, aus ethischen und moralischen Gründen sowie aus ökologischer und sozialer Verantwortung, einem Aufgebot zum Militärdienst nicht zu folgen und keine Wehrpflichtersatzabgabe zu leisten. Diesen Aufruf veröffentlichten sie auch auf dem Nachrichtendienst Telegram.
Einer der Angeklagten wurde vom Kantonsgericht Waadt im Zusammenhang mit der Beteiligung von vier Klima-Aktionen in Lausanne in den Jahren 2019 und 2020 zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Der Entscheid ist rechtskräftig.
Für den angeklagten Tatbestand der Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. (Fälle SK.2023.4, 6, 7)