USA erhalten bei Steuerhinterziehung Informationen

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Bern,

In der Steueramtshilfe zwischen der Schweiz und den USA gelten ab sofort neue Regeln. Diese waren zuerst bekämpft worden.

Wegen US-Senator Rand Paul waren Änderungen bei der Steueramtshilfe zwischen der Schweiz und den USA jahrelang blockiert. Nun sind die Änderungen in Kraft getreten. (Archivbild)
Wegen US-Senator Rand Paul waren Änderungen bei der Steueramtshilfe zwischen der Schweiz und den USA jahrelang blockiert. Nun sind die Änderungen in Kraft getreten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/J. SCOTT APPLEWHITE

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde geändert.
  • Die USA sollen bei Steuerhinterziehung leichter Informationen von der Schweiz erhalten.

Ab sofort gelten neue Regeln in der Steueramtshilfe zwischen der Schweiz und den USA. Es wird nicht mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden, weder bei Einzel- noch bei Gruppenersuchen.

Nach jahrelanger Verzögerung ist am Freitag ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten. Staatssekretärin Daniela Stoffel und US-Botschafter Edward McMullen haben in Bern die Ratifikationsurkunden ausgetauscht.

Es handle sich um einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA, schreibt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in einer Mitteilung. Das geänderte Abkommen erleichtert es den US-Behörden, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bei den Schweizer Behörden Informationen einzuholen.

Unterzeichnet wurde das Protokoll bereits vor zehn Jahren. Das Parlament in der Schweiz genehmigte es im Sommer 2010. Es gab damit grünes Licht dafür, nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu gewähren. Später genehmigte das Parlament auch Gruppenanfragen.

Amerikanischer Senat musste noch zustimmen

In den USA war die Ratifikation des Änderungsprotokolls aber blockiert. Am vergangenen 17. Juli hat der Senat nun grünes Licht gegeben. Damit war der Weg frei für den letzten Schritt. Die neuen Regeln stehen im Einklang mit dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen, den die Schweiz bereits mit über 100 Staaten anwendet.

Die Informationsersuchen können laut dem SIF ab sofort eingereicht werden. Die Ersuchen müssen sich auf Sachverhalte beziehen, die ab dem 23. September 2009 eingetreten sind. Gruppenersuchen sind für Sachverhalte ab dem 30. Juni 2014 zulässig. Dies im Rahmen des FATCA-Abkommens.

Mit dem geänderten Doppelbesteuerungsabkommen werden ausserdem Dividenden an Einrichtungen der individuellen Vorsorge - in der Schweiz die Säule 3a - von Quellensteuern befreit. Eine obligatorische Schiedsklausel stellt sicher, dass eine Doppelbesteuerung auch in Fällen vermieden wird, bei welchen sich die zuständigen Behörden im Verständigungsverfahren nicht einigen können.

Lockerung wurde bekämpft

Das Inkrafttreten ebne den Weg für eine weitere Revision des Abkommens, schreibt das SIF. Ziel seien Verbesserungen, die den Entwicklungen seit der Unterzeichnung des DBA Rechnung trügen.

Gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses hatte es zuerst auch in der Schweiz Widerstand gegeben. In den USA stellte sich der republikanische Senator Rand Paul dagegen. Seiner Ansicht nach verletzen die neuen Bestimmungen die Privatsphäre.

Gemäss den Regeln des Senats kann ein einzelner Abgeordneter verhindern, dass eine Gesetzesvorlage von der ganzen Kammer behandelt wird. Mitch McConnell, der Mehrheitsführer der Republikaner im Senat, fand diesen Sommer nun aber eine Lücke für die Abstimmung. Das geänderte Abkommen wurde mit 95 zu 2 Stimmen angenommen.

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