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VBS will Transparenz beim Sponsoring erhöhen

Keystone-SDA
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Bern,

Bundesrätin Viola Amherd will im Verteidigungsdepartement VBS eine Offenlegungspflicht für passive Sponsoring-Leistungen einführen.

Jahresrapporte von grossen Armeeverbänden, im Bild jener der Schweizer Luftwaffe 2018 auf dem Flugplatz in Emmen, profitieren auch von privatem Sponsoring. Ein Prüfbericht bezeichnet dieses passive Sponsoring als «heikel».
Jahresrapporte von grossen Armeeverbänden, im Bild jener der Schweizer Luftwaffe 2018 auf dem Flugplatz in Emmen, profitieren auch von privatem Sponsoring. Ein Prüfbericht bezeichnet dieses passive Sponsoring als «heikel». - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Armee betreibt im VBS aktives und passives Sponsoring in grossem Rahmen.
  • Dieses Sponsoring soll nun einer Offenlegungspflicht unterliegen.

Von externen PR-Firmen hergestellte Info-Broschüren, private Einzelbeiträge oder Naturalleistungen für Rapporte von grossen Verbänden: Im VBS betreibt in erster Linie die Armee aktives und passives Sponsoring in nicht unbedeutendem Umfang. Dies hält ein am Donnerstag veröffentlichter Prüfbericht «Sponsoring im VBS» festhält.

In genauen Zahlen kann das Volumen nicht beziffert werden. Dies, da nicht alle Einzelleistungen erfasst werden und diese teilweise kaum quantifizierbar sind.

Unklare Rechtslage

Beim aktiven Sponsoring sehen die Prüfer primär Risiken wegen der unklaren Rechtslage. Angesichts des beträchtlichen Volumens der Leistungen zur Imagepflege der Armee plädiert der Bericht dafür, eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen.

Wie das VBS in seiner Mitteilung schreibt, hat es gestützt auf den Prüfbericht diesbezüglich Massnahmen eingeleitet.

Laut einem 2012 im Auftrag des Aussendepartementes EDA erstellten Gutachtens ist Sponsoring verwaltungsrechtlich zulässig. Der Bund darf als Subventionsgeber oder Sponsor aber nur aktiv auftreten, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Der Bund darf sich nur sponsern lassen, wenn «die Erfüllung von in öffentlichem Interesse durchgeführten Tätigkeiten nicht gefährdet wird».

Fehlende Regelwerke

Von 2008 bis 2018 gab es im VBS die «Weisungen über Sponsoring und Werbung». Diese verloren jedoch Ende 2018 ihre Gültigkeit.

Beim passiven Sponsoring erachtet der Prüfbericht einige der dargelegten Aktivitäten als «heikel». Nicht angebracht sei beispielsweise, wenn Rüstungsfirmen sich finanziell an militärischen Rapporten engagierten.

Prüfer sehen gewisse Gefahr

Die Leistungen an die Armee bei Rapporten grosser Armeeverbände betragen pro Sponsor in der Regel zwischen 1000 und 10'000 Franken. Die Prüfer sehen hier eine gewisse Gefahr. Diese ist, dass sich die Informationsvermittlung der Armee mit Botschaften von Unternehmen aus der Privatwirtschaft vermischt.

Das VBS hat diese Empfehlung aufgenommen. Sie hat am Donnerstag angekündigt, beim passiven Sponsoring unter anderem eine Offenlegungspflicht für entsprechende Leistungen einzuführen. Es gelte, jeden Anschein von fremder Einflussnahme zu verhindern.

Ein generelles Verbot von Sponsoring erachten die Verfasser des Prüfberichts als «nicht zielführend». Die Armee müsse jedoch künftig vermehrt Vorsicht walten lassen.

Die neue Leitlinie, die als Dach für die bereits bestehenden Sponsoringweisungen dienen soll, wird Verteidigungsministerin Amherd bis Ende 2020 vorgelegt. Die Leitlinie soll für eine hohe Sensibilität im Umgang mit Sponsoring sorgen.

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