Vereinfachte Zulassung von parallelimportierten Generika
Beim Parallelimport von Generika und patentabgelaufene Originalmedikamenten soll die Zulassung vereinfacht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Parallelimport benötigen Generika weiterhin eine Zulassung.
- Diese soll jedoch vereinfacht werden.
- Dem stimmt nun auch die zuständige Nationalratskommission zu.
Generika und patentabgelaufene Originalmedikamente sollen weiterhin eine Zulassung benötigen, wenn sie parallelimportiert werden. Dabei müssten aber Vereinfachungen vorgesehen werden. Die zuständige Nationalratskommission ist sich mit dem Ständerat einig.
Mit deutlicher Mehrheit schloss sich die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) im Rahmen der Beratung der Differenzen zum zweiten Kostendämpfungspaket dem Ständerat an, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Das vereinfachte Verfahren bei der Zulassung von parallelimportierten Generika dürfte also neu gesetzlich verankert werden.
Nichts wissen will das Parlament dagegen von einem Referenzpreissystem für Generika. Auch Massnahmen zur Kostensteuerung unter den Tarifpartnern sind vorerst vom Tisch. Darüber will die SGK-N aber an einer ihren nächsten Sitzungen noch einmal unterhalten.
Einig werden könnte sich das Parlament auch beim Beschwerderecht für die Krankenkassenverbände gegen kantonale Spitalplanungen. Der Ständerat will den Versicherern ein solches im Gegensatz zur grossen Kammer einräumen. Die SGK-N beantragt nun mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Ständerat zu folgen.