Verfahren nach Tod eines Migranten in Waadtländer Zelle eingestellt
2017 starb ein 23-jähriger Gambier in einer Polizeizelle. Die Waadtländer Justiz hat den Fall nun zu den Akten gelegt. Die Familie legte Beschwerde ein.
Die Waadtländer Justiz hat den Fall eines 23-jährigen Gambiers, der 2017 fälschlicherweise verhaftet worden und in einer Zelle der Kantonspolizei gestorben war, zu den Akten gelegt. Die Familie des Opfers legte gegen diese Entscheidung nun Beschwerde ein.
«Der Einstellungsbeschluss muss aufgehoben werden. Wir sind der Meinung, dass es mindestens ein öffentliches Verfahren geben muss«, erklärte Christophe Tafelmacher, Anwalt der Mutter des Opfers, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit Informationen des Westschweizer Fernsehens RTS.
«In dieser komplexen Geschichte »gibt es enorm viele Beteiligte, die eine Reihe von Nachlässigkeiten begangen haben. Jeder von ihnen hätte den vorherigen Fehler leicht wieder gutmachen können«, betonte der Anwalt.
Folgenschwere Verwechslung
Der junge Gambier, der in einem Asylzentrum in Crissier VD lebte, wurde am 22. Oktober 2017 am Bahnhof von Lausanne wegen einer geringen Menge Marihuana festgenommen. Die Grenzwächter verwechselten ihn mit einem Namensvetter, der nach Italien ausgeschafft werden sollte. Lamin Fatty sei somit ohne jede rechtliche Rechtfertigung seiner Freiheit beraubt worden, prangern die Beschwerdeführer an.
Aufgrund von Übelkeit wurde der Asylsuchende, der an schwerer Epilepsie litt, zur Kontrolle ins Universitätsspital Chuv gebracht. Nach Ende eines kurzen Spitalaufenthalts wurde er in einer Gefängniszelle der Kantonspolizei inhaftiert, ohne dass diese über seine Krankheit informiert worden war.
Polizist der fahrlässigen Tötung beschuldigt
Am 24. Oktober erlitt der junge Mann in seiner per Video überwachten Zelle einen etwa eineinhalb Stunden andauernden epileptischen Anfall, ohne dass jemand eingriff. Ein für die Videoüberwachung zuständiger Polizist wurde der fahrlässigen Tötung beschuldigt, weil er den Anfall nicht bemerkt hatte.
Laut der von Staatsanwaltschaft am 15. November gebilligten Einstellungsverfügung ist der Tod Fattys auf «eine Kette unglücklicher Umstände» zurückzuführen. Ein direktes und schuldhaftes Fehlverhalten der Polizei schloss die Staatsanwaltschaft aus.