Tod

Verfahren gegen Aufseher nach Tod von Gambier in Polizeizelle

Keystone-SDA
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Lausanne,

2017 starb ein 23-jähriger Gambier an Folgen eines epileptischen Anfalls in einer Lausanner Polizeizelle. Einem Polizisten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Gefängniszelle
Ein 23-jähriger Gambier starb nach einem epileptischen Anfall in einer Polizeizelle. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • 2017 starb ein 23-jähriger Gambier in einer Lausanner Polizeizelle.
  • Er starb an Folgen eines epileptischen Anfalls.
  • Einem Polizisten wird nun fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Nach dem Tod eines 23-jährigen Mannes aus Gambia 2017 in einer Lausanner Polizeizelle wird einem Polizisten fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Aufseher soll bei der Videoüberwachung nicht auf einen epileptischen Anfall des jungen Mannes reagiert haben.

Die strafrechtlichen Ermittlungen seien im Gange, bestätigte Staatsanwältin Ximena Manriquez am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA verschiedene Medienberichte.

Unschuldsvermutung

Für den Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung.

Der Gambier hatte am Morgen seines Todes, dem 24. Oktober 2017, im Polizeizentrum La Blécherette einen epileptischen Anfall. Der Mann litt an schwerer Epilepsie und war deswegen in Behandlung, wie Manriquez sagte.

Video zeigt die letzten Stunden des Mannes

«Die Frage ist, warum der Beamte den epileptischen Anfall nicht gesehen oder warum er nicht reagiert hat», sagte Manriquez. Die Staatsanwältin zeigte sich empört über die Veröffentlichung der Videoüberwachungsaufnahmen durch die Presse. Sie zeigen die letzten Stunden des jungen Mannes in seiner Zelle.

Die Staatsanwältin nahm die Beamten in Schutz. Im Polizeizentrum La Blécherette herrsche viel Betrieb. «Die Mitarbeiter waren damit beschäftigt, ihre Arbeit zu verrichten. Man kann nicht sagen, dass sich niemand um diesen jungen Mann gekümmert hätte», sagte Manriquez.

Überwachungszentrum
Eine Überwachungskamera an einer Gebäudewand. (Symbolbild) - Pixabay

Der angeschuldigte Videoüberwacher habe nicht das gesamte Filmmaterial gesehen. «Dasjenige, das er sah, gab keinen Anlass zu besonderer Besorgnis», sagte die Staatsanwältin.

Schnelles Eingreifen hätte den Tod wahrscheinlich verhindert

Ein schnelles Eingreifen zum Zeitpunkt des Anfalls hätte den Tod des jungen Mannes wahrscheinlich verhindert. Der Anwalt der Familie des Opfers, Christophe Tafelmacher, wies die Experten darauf hin.

Der Gambier war am Bahnhof Lausanne wegen einer sehr kleinen Menge Marihuana aufgefallen, die er auf sich trug. Er lebte in einem Empfangszentrum für Migranten in Crissier VD.

Polizei war über Epilepsie nicht informiert

Der junge Mann wurde später wegen Unwohlseins zur Kontrolle ins Lausanner Universitätsspital Chuv eingeliefert. Nach dem Spitalbesuch wurde er im Gefängnisbereich der Kantonspolizei untergebracht. Die Beamten wurden nicht über seine Epilepsie informiert.

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