Im Kanton Basel-Landschaft wird der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten.
E-Zigaretten
E-Zigaretten geben immer wieder Anlass zur Sorge. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In Baselland ist künftig der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten.
  • Damit werden nikotinhaltige E-Zigaretten wie normale Raucherwaren behandelt.
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Im Kanton Basel-Landschaft wird der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag das Alkohol- und Tabakgesetz entsprechend angepasst.

Damit werden in Baselland künftig nikotinhaltige E-Zigaretten wie normale Raucherwaren behandelt werden. Derzeit sind E-Zigaretten mit Nikotin wegen einer Rechtslücke frei verkäuflich. Das Verwaltungsgericht hatte im April 2018 eine Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) aufgehoben.

Von links bis rechts sprach man sich im Landrat in einer ersten Lesung für die für die Ausweitung des Jugendschutzes aus.

Angestossen hatte das Verbot eine EVP-Motion. Der Bund dürfte ein Verbot frühestens Mitte 2022 umsetzen – wenn überhaupt, denn über die Modalitäten gibt es noch immer Meinungsunterschiede. Nun ist der Kanton Basel-Landschaft wie auch schon der Kanton Wallis dem Bund vorausgeeilt.

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