Die Verkehrskommission des Nationalrats hat einen Gesetzesentwurf für Solidarbürgschaften für Betreiber von Autoverladen in die Vernehmlassung gegeben.
Autoverlad
Die Verkehrskommission des Nationalrats strebt an, Solidarbürgschaften für Betreiber von Autoverladen, ähnlich wie am Lötschberg, zu ermöglichen. - BLS

Die Verkehrskommission des Nationalrats will Solidarbürgschaften für Betreiberinnen von Autoverladen wie am Lötschberg ermöglichen. Sie hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bis am 9. Dezember in die Vernehmlassung gegeben.

Die Autoverladeanlagen bildeten eine Schnittstelle zwischen der Strasse und der Eisenbahn, teilten die Parlamentsdienste am Montag mit. Um diese Verbindung sicherzustellen, brauche es einerseits eine strassenseitige Infrastruktur und andererseits das Rollmaterial.

Der Vorschlag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) soll bei der Finanzierung der Infrastrukturerneuerung helfen. Im Initiativtext wird befürchtet, dass ohne die Solidarbürgschaft die Tarife beim Autoverlad-Angebot erhöht werden könnten. Dies hätte für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse zur Folge.

Solidarbürgschaften sollen auf Autoverlad ausgeweitet werden

Konkret soll das im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausgedehnt werden, wie es im Communiqué hiess. Dies würde den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung der Infrastruktur und des Rollmaterials ermöglichen.

Zu diesem Zweck sollen das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel sowie der Bürgschafts-Rahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im RPV angepasst werden. Gemäss Mitteilung stimmten in der Kommission 16 Mitglieder dafür und 8 dagegen.

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