Verordnungsänderungen greifen Verfahren zu AKW Beznau vor

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Bern,

Atomgegner und mehrere Parteien kritisieren Verordnungsänderungen in Bezug auf das AKW Beznau. Die Vorschläge würden einen laufenden Rechtsstreit um die Erdbebensicherheit unterwandern.

Atomgegner kritisieren aktuelle Verordnungsänderungen in Bezug auf das AKW Beznau.
Atomgegner kritisieren aktuelle Verordnungsänderungen in Bezug auf das AKW Beznau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Atomgegner und mehrere Parteien kritisieren die Verordnungsänderungen in Bezug auf das AKW Beznau.
  • Die Vorschläge würden ein laufendes Rechtsverfahren zur Erdbebensicherheit unterwandern.
  • Das Verfahren mache auf einen unzureichenden Schutz vor Erdbeben aufmerksam.

In der am Dienstag endenden Vernehmlassung geht es um die Kernenergieverordnung, die Kernenergiehaftpflichtverordnung, die Ausserbetriebnahmeverordnung und die Gefährdungsannahmenverordnung. Ziel sind unter anderem Präzisierungen zur Störfallanalyse und zur vorläufigen Ausserbetriebnahme aus Sicherheitsgründen.

Bisherige Praxis

Mit der Revision sollen heute unklar formulierte Bestimmungen unmissverständlich geregelt werden, wie der Bundesrat im Januar ankündigte. Die Neuregelung entspreche der bisherigen Praxis der Aufsichtsbehörde ENSI bei Störfallanalysen von Kernkraftwerken. Sie sei zudem konform mit den internationalen Vorgaben.

Swissnuclear, der Branchenverband der Kernkraftwerk-Betreiber, begrüsst das Vorhaben und spricht von einer Erhöhung der Rechtssicherheit. Die vorgeschlagenen Präzisierungen stünden in Einklang mit den Absichten des Gesetzgebers und mit der bewährten Praxis für die Aufsicht, schreibt er.

Kritik: Abschwächung der Sicherheitsvorgaben

Von Greenpeace, dem Trinationalen Atomschutzverband und der Schweizerischen Energiestiftung (SES) kommt dagegen geharnischte Kritik: Die Vorschläge unterwanderten ein Rechtsverfahren gegen das Kernkraftwerk Beznau, in dem geltend gemacht wird, dass dieses einem starken Erdbeben nicht standhalten würde, halten sie fest und führen eine massive Abschwächung der Sicherheitsvorgaben ins Feld.

Die Atomaufsicht ENSI und die Axpo als Betreiberin des Kernkraftwerks wenden in ihren Augen die Sicherheitsbestimmungen falsch an. Für den Bundesrat zeigt das Verfahren, dass die Verordnungen unklar formuliert sind, wie er im Bericht zur Vernehmlassung schrieb.

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