Mord

Versuchte Mord-Anstiftung: Zürcher soll 15 Jahre ins Gefängnis

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein Mann aus dem Zürcher Säuliamt, der 2023 im Darknet für über 20'000 Franken einen Auftragskiller auf seine Ex-Partnerin ansetzte, soll 15 Jahre Haft erhalten.

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Vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH bestreitet der Mann die Vorwürfe, im Darknet einen Auftragskiller auf Ex-Partnerin angesetzt zu haben. (Symbolbild) - Keystone

Der Mann aus dem Zürcher Säuliamt, der 2023 versucht haben soll, im Darknet für über 20'000 Franken einen Auftragskiller auf seine Ex-Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder anzusetzen, soll 15 Jahre ins Gefängnis. Dies hat die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH gefordert. Der Beschuldigte bestritt alle Vorwürfe, sein Anwalt forderte Freispruch.

Der Beschuldigte sei wegen versuchter Anstiftung zum Mord und wegen versuchter Anstiftung zu schwerer Körperverletzung zu verurteilen, sagte die Staatsanwältin. Das Urteil steht noch aus, es wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.

Zu Beginn der Verhandlung befragte der Richter die aktuelle Lebenspartnerin des Beschuldigten als Zeugin. Diese präsentierte eine detaillierte Auswertung der Daten ihrer Smart-Watch und jener des Beschuldigten.

Wies vor Gericht Vorwürfe zurück

Damit wollte sie aufzeigen, dass der Beschuldigte für viele in der Anklageschrift aufgeführte Handlungen ein Alibi gehabt habe. Sie sei überzeugt, dass ihr Partner unschuldig sei, sagte die Frau, die seit 2019 in einer Beziehung mit dem Beschuldigten ist.

Denn dieser wies vor Gericht sämtliche Vorwürfe zurück. «Ich wüsste nicht, weshalb ich sowas hätte machen sollen», sagte er. Er sei eine überlegte Person und suche stets den Konsens. Es liege ihm fern, seinen Kindern die Mutter wegzunehmen. Er wollte einen Teil im Leben seiner Kind sein. Seine Ex-Partnerin aber habe die Kinder «als Waffe» eingesetzt.

Er habe die in der Anklageschrift aufgeführten Taten im Darknet nicht ausgeführt. «Mein Computer muss gehackt und von einer fremden Person missbraucht worden sein», sagte der bald 54-Jährige.

Beschuldigte bestritt Bitcoin-Zahlungen an Auftragskiller

Der Beschuldigte bestritt auch, Bitcoin-Zahlungen von über 20'000 Franken an einen Auftragskiller-Anbieter im Darknet getätigt zu haben. Er habe aber Bitcoins an einen Mann überwiesen, den er in einer Bar in Zürich kennengelernt habe, der sich in einer ähnlichen Situation befunden habe und mit dem er seinen Beziehungsfrust in einem Männer-Chat habe teilen können. Der Beschuldigte stritt ab, gewusst zu haben, dass dieses Geld bei einem Auftragsmord-Anbieter landete.

Den Zugang zum Chat-Programm erhielt der Beschuldigte demnach durch eine CD, die er von diesem Mann, der sich als Tom ausgab, erhalten hatte. Laut seinem Verteidiger soll sich so jemand Zugriff auf den Computer des Beschuldigten verschafft haben.

Das an seinen Leidensgenossen überwiesene Geld wäre vorgesehen gewesen für eine von den beiden geplante Publikation für Väter, die ihre Kinder nicht sehen können.

Geschichte «von A bis Z erfunden»

Aus Sicht des Beschuldigten bestand mit diesem Mann ein Vertrauensverhältnis – auch wenn sie sich nur einmal persönlich trafen, und er keine weiteren persönlichen Angaben von ihm hatte. «Aber vielleicht gab es bei diesem Tom auch dunkle Seiten», sagte der Beschuldigte. Und vielleicht habe dieser Tom ihn mit der geplanten Publikation auch einfach ködern wollen, um an sein Geld zu gelangen.

Es könne sein, dass dieser Tom im Darknet eine Art Testlauf habe durchführen wollen, um später auch einen Auftragskiller auf seine eigene Ex ansetzen zu können, so der Beschuldigte.

Die Staatsanwältin bezeichnete diese Geschichte mit Tom als «konstruiert und von A bis Z erfunden». Die Ermittlungen hätten ein unwiderlegbares Bild ergeben, sagte die Staatsanwältin. Es handle sich hier um einen klassischen Fall von häuslicher Gewalt.

Verteidiger verlangte vollständigen Freispruch

Laut der Staatsanwältin ging der Beschuldigte skrupellos und planvoll vor und besass eine «erhebliche kriminelle Energie». «Sein oberstes Ziel war die Tötung seiner Ex-Partnerin», sagte sie. Er habe aus finanziellen, aber auch aus rachsüchtigen Motiven gehandelt.

Der Verteidiger verlangte einen vollständigen Freispruch und eine hohe Genugtuung für die zweijährige Untersuchungshaft. Eine Verurteilung sei keinesfalls zu rechtfertigen. Zudem sei die Beweiserhebung der Staatsanwaltschaft nicht zulässig, wie ein Gutachten von Strafrechtsprofessor und SP-Ständerat Daniel Jositsch aufzeige.

Der Verteidiger ging in seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer unter anderem auf die von der aktuellen Lebenspartnerin präsentierten Alibis ein. «Diese Unstimmigkeiten mit der Anklage lassen sich nicht ignorieren», sagte der Verteidiger. Diese alleine genügten schon für einen Freispruch. Zudem habe es sich bei dem Auftragskiller um einen Betrüger gehandelt.

Ex-Frau lebe in ständiger Sorge

Die Anwältin der Ex-Frau betonte, dass seine Mandantin in ständiger Sorge lebe. Sie befürchte, dass sich beim Beschuldigten nun noch mehr Wut und Frust angestaut habe. Zu den Smart-Watch-Alibis sagte sie, Schlafzeiten liessen sich auf einer solchen Uhr auch manuell eintragen.

Nach der Trennung von seiner Ex-Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder 2016 kam es zu einem verbissenen Streit um Sorgerecht und Unterhaltszahlungen.

Seit 2023 in Haft

2021 soll der Mann erstmals unter einem Pseudonym ins Darknet gegangen sein und sich informiert haben, wie viel es kosten würde, «einer Person Respekt einzuflössen». Töten sei nicht das Ziel, aber ein Spitalbesuch. Aus unbekannten Gründen wurde dieser Auftrag nicht ausgeführt.

Im Dezember 2022 erfuhr der Beschuldigte, dass das alleinige Sorgerecht bei der Frau bleibe. Daraufhin soll er laut Anklageschrift den Entschluss gefasst haben, seine Ex-Partnerin töten zu lassen. Am 3. Januar 2023 soll er zudem im Darknet einen Auftragsmörder beauftragt haben.

Doch dieser schlug nicht wie vereinbart zu, zur Tötung der Frau kam es nicht. Am 16. Februar 2023 wurde der Beschuldigte verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis.

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