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Gericht: Schweizer weist Mord-Anstiftungsvorwurf zurück

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Zürich,

Ein Mann bestreitet, im Darknet einen Auftragskiller auf seine Ex-Partnerin gesetzt zu haben und spricht von einem Hack seines Computers.

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Vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH bestreitet der Mann die Vorwürfe, im Darknet einen Auftragskiller auf Ex-Partnerin angesetzt zu haben. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beschuldigte bestreitet vor Gericht die Mord-Anstiftung im Darknet.
  • Die Geldüberweisung sei für eine Publikation über Leiden getrennt lebender Väter.
  • Die aktuelle Lebenspartnerin ist überzeugt von der Unschuld des Beschuldigten.

Ein Mann soll im Darknet einen Auftragskiller auf seine Ex-Partnerin angesetzt haben. Er bestreitet jedoch vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH die Vorwürfe. Es müsse jemand seinen Computer gehackt haben, sagte er.

Der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe die in der Anklageschrift aufgeführten Aktivitäten im Darknet nicht ausgeführt. Er betonte wiederholt, dass er es sich nicht erklären könne, wie das alles zustande kommen sei. «Es kann nur sein, dass mein Rechner gehackt und von einer fremden Person missbraucht wurde», sagte der bald 54-Jährige.

Publikation über Leiden getrennt lebender Väter

Der Beschuldigte sagte weiter, er habe nie Bitcoin-Zahlungen an eine Darknet-Seite für einen Auftragskiller getätigt. Er habe aber Bitcoins an einen Mann überwiesen, den er in einer Bar in Zürich kennenlernte. Der in einer ähnlichen Situation steckte und mit dem er seinen Beziehungsfrust in einem Chat teilen konnte.

Das an den Mann überwiesene Geld wäre laut dem Beschuldigten für eine von ihnen geplante Publikation vorgesehen gewesen. In dieser würden die Leiden von Vätern, die ihre Kinder nicht sehen könnten, aufgezeigt.

Aus Sicht des Beschuldigten bestand mit diesem Mann – er soll sich als Tom ausgegeben haben – ein Vertrauensverhältnis. «Aber vielleicht gab es bei diesem Tom auch dunkle Seiten», sagte der Beschuldigte. Und vielleicht habe er ihn mit der geplanten Publikation einfach ködern wollen, damit er ihm das Geld zur Verfügung stellte.

Aktuelle Lebenspartnerin überzeugt von Unschuld

Im Gefängnis sei ihm denn auch der Gedanke gekommen, dass dieser Tom im Darknet eine Art Testlauf habe durchführen wollen. Dies, um diesen dann selber für seine Ex-Partnerin anwenden zu können, mutmasste der Beschuldigte.

Zuvor befragte der Richter die aktuelle Lebenspartnerin des Beschuldigten. Sie ist seit 2019 mit dem Beschuldigten in einer Beziehung.

Die Frau präsentierte eine detaillierte Auswertung von Daten von ihrer Smart-Watch und jener des Beschuldigten. Ihrer Ansicht nach könne sich vieles nicht so ereignet haben, wie es in der Anklageschrift aufgeführt sei, führte sie aus. Sie sei überzeugt, dass ihr Lebenspartner unschuldig sei.

Streit um Sorgerecht

Am Nachmittag geht es weiter mit dem Plädoyer der Staatsanwältin. Das Urteil wird laut dem vorsitzenden Bezirksrichter nicht heute eröffnet. Nach der Trennung von seiner Ex-Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder 2016 kam es zu Streitigkeiten um Sorgerecht und Unterhaltszahlungen. Im Dezember 2022 erfuhr der Beschuldigte, dass das alleinige Sorgerecht bei der Frau bleibe.

Daraufhin soll er laut Anklageschrift den Entschluss gefasst haben, seine Ex-Partnerin töten zu lassen. Am 3. Januar 2023 soll er zudem im Darknet einen Auftragsmörder beauftragt haben.

Doch dieser schlug nicht wie vereinbart zu, zur Tötung der Frau kam es nicht. Am 16. Februar 2023 wurde der Beschuldigte verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis.

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