Versuchte Tötung: Urteil des Kantonsgerichts Wallis aufgehoben
Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts Wallis um die Verurteilung eines Mannes wegen versuchter vorsätzlicher Tötung aufgehoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat ein Urteil des Walliser Kantonsgerichts aufgehoben.
- Dieses hatte einen Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aufgehoben und den Fall ans Walliser Kantonsgericht zurückgewiesen. Der Mann hatte seiner Frau und den beiden kleinen Kindern im März 2017 gedroht, sie mit einem Karabiner zu erschiessen.
Der Mann war alkoholisiert und stand unter Drogeneinfluss, als er nach einem Streit mit der Ehefrau seinen Karabiner holte. Den Verschluss und die Patronen legte er im Wohnzimmer bereit. Die Frau verschanzte sich mit den Kindern im Alter von zwei und vier Jahren im Schlafzimmer. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Als die Polizei eintraf, sass der Mann mit dem noch ungeladenen Gewehr im Wohnzimmer. Den Verschluss hatte er in den Karabiner eingesetzt. Der Mann trat einen Polizisten gegen das Schienbein, wurde aber sofort überwältigt.
Freiheitsstrafe von 24 Monaten
Das Walliser Kantonsgericht verurteilte den Mann im Juni vergangenen Jahres zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Dazu kam eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 10 Franken. Die Freiheitsstrafe schob das Gericht zugunsten einer ambulanten Massnahme auf.
Das Kantonsgericht befand den Mann neben der versuchten mehrfachen vorsätzlichen Tötung, der Gewalt und Drohung für schuldig. Das Bundesgericht hat die Verurteilung wegen der versuchten Tötung nun aufgehoben.
Kein Versuch
Das Kantonsgericht ging davon aus: Der habe Mann nach dem Einfügen des Verschlusses in den Karabiner von sich aus von seiner Tat abgesehen. Es stellte fest, dass die Schwelle zum Versuch mit dem Präparieren des Gewehrs überschritten worden sei.
Dies sieht das Bundesgericht nicht so. Diese Schwelle sei nicht erreicht worden, führt es aus. Bis zur Vollendung der angedrohten Tat, hätten gemäss den Lausanner Richtern noch zahlreiche Schritte gefehlt. Nicht zuletzt das Überwinden der verriegelten Schlafzimmertüre.
Das Bundesgericht hat den Fall deshalb zur neuen Beurteilung ans das Kantonsgericht zurückgewiesen. Es schliesst die Verurteilung wegen eines anderen Straftatbestands nicht aus. (Urteil 6B_916/2019 vom 05.03.2020)