Verwaltungen können Heizung nicht «auf Knopfdruck» einschalten

Carine Meier
Carine Meier

Zürich,

Langsam sinken die Temperaturen – auch in den Wohnungen. Oft möchten Mieter heizen, können aber noch nicht. Sie müssen aus Spargründen wohl noch länger warten.

Heizung
In Büro- und Wohnräumen kann bei einer Strommangellage nur auf 20 Grad geheizt werden. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit einigen Wochen sind die Temperaturen in der Schweiz gesunken.
  • Nun denken viele Mieter daran, langsam die Heizung einzuschalten – können aber nicht.
  • Schuld daran hat nicht die Verwaltung, denn die meisten Systeme sind automatisiert.
  • Aber: Zum Energiesparen könnte es dieses Jahr dennoch länger dauern, bis man heizen kann.

Vielen Mietern dürfte die folgende Situation aktuell bekannt vorkommen: Langsam wird es kalt, auch in der Wohnung. Man möchte die Heizung aufdrehen, aber diese ist wohl noch nicht eingeschaltet. Dann verflucht man schnell mal die Hausverwaltung – auch wenn diese gar nichts dafür kann.

Denn: «Ein Grossteil der Heizungen ist heute das ganze Jahr eingeschaltet», erklärt Manuela Gläser, Leiterin Bewirtschaftung der Immobilienverwaltung Verit.

Heizungssysteme meist automatisiert

Die Heizungen in Wohngebäuden mit mehreren Parteien hätten aber meist einen Aussenfühler. Dieser ist auf eine bestimmte Temperatur eingestellt. Es wird nur so lange geheizt, bis diese überschritten wird – dann stellt die Heizung aus.

Das heisst konkret: Ist der Regler bei 20 Grad eingestellt, wird nicht mehr geheizt, wenn die Aussentemperatur 20 Grad überschreitet. Auf den genauen Zeitpunkt, ab dem geheizt wird, haben Verwaltungen also selbst oft keinen Einfluss.

Aber: «Man könnte natürlich diesen Grenzwert herunterstellen», so Gläser. «Auf 10 Grad ginge nicht, das wäre natürlich zu kalt.» Aber statt 20 Grad wären laut ihr etwa auch 15 oder 16 Grad möglich.

Dies wäre eine Massnahme, mit der Wohneigentümer Energie sparen könnten. Darüber werde auch bei Verit Immobilien wohl aktuell diskutiert, meint Gläser.

Dabei sind aber weiterhin die Vorgaben des Bundes zu beachten. Diese besagen, dass es in einem Wohnzimmer nicht kälter als 20 Grad sein darf. Im Schlafzimmer muss es mindestens 18 Grad warm sein.

In der Übergangsphase, wenn die Heizung erst langsam zu heizen beginnt, gebe es oft Mieter, denen es zu kalt ist. Meist seien das aber die, die an eine warme Wohnung gewöhnt sind, heisst es bei Verit Immobilien. «Es ist nicht gedacht, dass man im Winter im T-Shirt und kurzen Hosen in der Wohnung ist», fügt Gläser hinzu.

Schweizer beschweren sich, wenn es kalt wird

Von Beschwerden wegen der Wohnungstemperatur weiss aber auch Walter Angst vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. «Das ist ein Thema, das immer wieder aufpoppt», erklärt er gegenüber Nau.ch.

«Am meisten Anfragen gehen ein, weil die Heizung bei Kälteeinbruch nicht oder nicht richtig funktioniert. Oder weil die gewünschte Zimmertemperatur in Kältephasen nicht erreicht wird.»

Heizen Sie schon?

Wer kalt hat, muss sich also besser warm anziehen. Denn: Nur bei einem einzelnen Mieter die Heizung einzuschalten, ist nicht möglich. Und wegen des Aussenfühlers fehlt den Verwaltungen auch die Macht, es auf Knopfdruck zu tun. Erst wenn die Heizung grundsätzlich läuft, kann der Mieter mittels Thermostat auf die Raumtemperatur Einfluss nehmen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Sparen Umfrage
306 Interaktionen
winter energiekrise
119 Interaktionen
Restaurants
432 Interaktionen