Victorinox und Armee wollen gütliche Einigung
Ob Victorinox nun «Swiss Military» nutzen darf oder nicht, sollte vor Gericht entschieden werden. Anscheinend will man sich jetzt aber ausserhalb einigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizer Armee will die Nutzung von «Swiss Military» bei Victorinox einschränken.
- Sie haben den zweiten Gerichtstermin dazu jedoch ausgesetzt.
- Bei gegebener Zeit werden sie über ihren Fortschritt ausserhalb des Gerichts informieren.
Die Schweizer Armee und der Traditionshersteller von Schweizer Taschenmessern Victorinox wollen ihren Streit über Marken wie «Swiss Military» möglichst im Einvernehmen beilegen. Deshalb fiel der für heute Freitag angesetzte zweite Gerichtstermin aus, wie das Handelsgericht in Bern bestätigte. Die Parteien wollten über Fortschritte bei ihren Gesprächen zu gegebener Zeit informieren.
Es geht darum, ob Victorinox in den USA unter der Marke «Swiss Military» oder «Swiss Army» Produkte verkaufen darf oder nicht. Die Armee meint: nein. Sie habe ein Recht auf die Marke, wie ihr Anwalt sagte. Sie begann aber erst vor fünf Jahren, Markenverletzungen rigoros zu verfolgen. Sie will mitverdienen, wenn etwas mit der Aufschrift «Swiss Military» vermarktet wird. Sie verlangte eine Million Franken Schadenersatz von Victorinox. Die Firma macht aber geltend, die Marke «Swiss Army» habe ihr schon immer gehört. Die Armee habe das nie beanstandet. Victorinox beliefert die Armee unter anderem mit Taschenmessern, in der Schweiz «Sackmesser» genannt.