Vita-Siedlung: Mieter wehren sich gegen Massenkündigung
Die Bewohnenden der Vita-Siedlung in Langnau am Albis haben vor zwei Wochen die Kündigung erhalten. 265 Parteien sind betroffen. Jetzt wehren sich die Mieter.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bewohner der Vita-Siedlung in Langnau am Albis wollen sich gegen die Kündigung wehren.
- Zu einem Infoabend des Mieterverbandes kamen 150 Menschen.
- Der Verband rät den Mieterinnen und Mieter, gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen.
Die Mieterinnen und Mieter der Vita-Siedlung in Langnau am Albis wollen sich gegen die Kündigung ihrer Wohnungen wehren. Vor zwei Wochen hatten sie diese erhalten, bis Ende September müssen sie ausziehen.
Am Mittwochabend lud nun der Mieterverband des Kantons Zürich gemeinsam mit der jüngst gegründeten Interessengemeinschaft Vita-Siedlung zu einer Informationsveranstaltung ein.
Rund 150 Mieterinnen und Mieter folgten dem Aufruf, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Der Verband riet den Mietenden, die Kündigung «als ungültig und missbräuchlich» anzufechten.
Die Mieterinnen und Mieter könnten sich an die Schlichtungsstelle für Mietsachen wenden. Entsprechende Musterschreiben waren am Mittwochabend rasch vergriffen.
Etappenweise Erneuerung
«Sie sind nicht die Ersten und nicht die Einzigen, die einen solchen Schlag erleiden», beruhigte Walter Angst vom Mieterverband. Im Kanton Zürich gebe es weitere Beispiele von Massenkündigungen.
Mancher Vermieter gehe bei der Erneuerung seines Wohnungsbestandes jedoch mieterfreundlicher vor. Dass die Vita-Siedlung nun nicht, wie einst angekündigt, etappenweise saniert werden soll, kam überraschend.
Reto Grau (FDP), Gemeindepräsident von Langnau, bestätigte laufende Gespräche mit der Zürich-Versicherung, der Eigentümerin der Wohnungen. Der städtebauliche Vertrag sehe eine bauliche Etappierung vor.
Mieterverband rät, beiliegendes Schreiben nicht zu unterzeichnen
Kritik gab es auch an einem Schreiben, das der Kündigung beilag. Darin bot die Zürich-Versicherung Mietenden an, ein Jahr länger wohnen bleiben zu dürfen. Im Gegenzug müssten sie aber ausdrücklich auf rechtliche Schritte verzichten.
Der Mieterverband rät laut «Zürichsee-Zeitung» davon ab, das zu unterschreiben. Stattdessen sollten die Mieterinnen und Mieter die Kündigung anfechten und eine neue Vereinbarung aushandeln.