Wegen diesem Fehler kommt Sex-Erpresser glimpflich davon
Ein junger Deutscher zwang teils minderjährige Frauen durch Nötigung zu sexuellen Handlungen. Doch wegen eines Behördenfehlers fällt das Strafmass milde aus.
![Sexualstraftäter Erpressung Minderjährige Gericht](https://c.nau.ch/i/N3ARyK/900/sexualstraftater-erpressung-minderjahrige-gericht.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Mittels intimer Daten hat ein Deutscher mehrere Frauen erpresst.
- Darunter waren auch Minderjährige, von denen er sexuelle Handlungen forderte.
- Weil den Beamten in der Beweisführung ein Fehler unterlief, sinkt das Strafmass.
Seit mehreren Jahren ziehen sich die Ermittlungen und Verfahren gegen einen Deutschen, der mittlerweile Mitte 20 ist. Dieser hatte in der Vergangenheit über soziale Medien Kontakt zu verschiedenen Frauen aufgebaut und intime Details oder Nacktfotos erbeten.
Erhielt er jene, nutzte er diese für folgende Nötigungs-Masche: Er drohte, die Inhalte weiterzusenden, sofern er nicht noch mehr und explizitere Daten erhalte. Unter den Opfern befanden sich unter anderem auch eine 16- sowie eine 13-Jährige, berichtet die «Aargauer Zeitung».
Sexuelle Handlung mit 13-Jähriger
Dem damals 13-jährigen Mädchen schlug er zudem Sextreffen vor und soll während eines Videoanrufs vor ihr onaniert haben. Letzteres wurde durch das Obergericht Aargau als vollendete sexuelle Handlung mit einem Kind eingestuft.
Im Jahr 2018 war eine Hausdurchsuchung bei dem Mann angeordnet worden. Die Polizei hatte ihn damals um die Herausgabe des PIN-Codes für sein Mobiltelefon gebeten. Als er diesen nannte, stiessen die Beamten über die Chats des Täters auf vier Opfer.
Polizei verlas dem Täter seine Rechte nicht
Das Bezirksgericht Zofingen sah die über das Mobiltelefon gefundenen Beweise jedoch als nicht verwertbar. Der Mann war nicht darüber informiert worden, dass er sich nicht selbst belasten und den PIN somit nicht herausgeben muss.
![Frauen erpresst Sex Fotos](https://c.nau.ch/i/BJ9Okg/900/frauen-erpresst-sex-fotos.jpg)
Das Bezirksgericht verurteilte den vorbestraften Angeklagten 2022 daher zu einer bedingten einjährigen Freiheitsstrafe sowie einer Therapie und einer Busse. Dies unter anderem, wegen Nötigung und versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind. Ausserdem wurden ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und ein fünfjähriger Landesverweis verhängt.
Das Obergericht jedoch urteilte später gemäss «AZ» anders: Bei der Hausdurchsuchung sei die rechtliche Aufklärung nicht nötig gewesen, weil es sich nicht um eine Einvernahme gehandelt habe. Die Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre bedingt und ein Jahr unbedingt angehoben.
Bundesgericht kassiert zweites Urteil
Der Fall ging vor das Bundesgericht, welches die Sachlage erneut anders beurteilte: Die Smartphone-Beweise dürfen aus den vorab benannten Gründen doch nicht verwendet werden. Die Fälle bezüglich der damit gefundenen Opfer dürfen auf diesem Weg nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Auch rügte das Bundesgericht das Obergericht wegen angeblich willkürlicher Beweiswürdigung, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt: Angaben des zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Opfers zum Videocall mit dem Täter seien widersprüchlich gewesen. Das Obergericht muss nun ein neues Urteil fällen.