Wegen Drogen: Illegal eingereister Kosovare muss Land verlassen
Ein Kosovare hat in Uster ZH Drogen verkauft. Der vorbestrafte Mann reiste illegal in die Schweiz ein. Jetzt muss er ins Gefängnis, dann das Land verlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein mehrfach vorbestrafter Kosovare hat in Uster ZH Drogen verkauft.
- Der Mann hielt sich illegal in der Schweiz auf – jetzt muss er das Land verlassen.
- Zuvor muss der 48-Jährige aber seine vierjährige Haftstrafe absitzen.
Am Donnerstag musste sich ein 48-jähriger Kosovare vor dem Bezirksgericht in Uster ZH verantworten. Im November 2017 soll er mehrmals Drogen von Basel nach Uster ZH transportiert und dort vertickt haben. Für insgesamt 1350 Franken verkaufte er zweimal Heroin. Daraufhin wollte er erneut mit 24,9 Gramm Heroin handeln – die Polizei kam ihm jedoch zuvor und verhaftete ihn.
Vor Gericht habe sich der Angeklagte für seinen «grossen Fehler» entschuldigt, schreibt «Züriost». Er gebe sein Wort darauf, es nie mehr zu machen. Auf Nachfrage des Richters habe er zugegeben, dass er «unglücklicherweise» nichts besseres zu tun wisse, als mit Drogen zu hantieren.
«Ich hatte Schulden und stand enorm unter Druck», habe er gestanden. Auch zwei seiner Söhne hätten Drogen verkauft, um zu helfen, die Schulden abzubauen. Beide befinden sich derzeit im Gefängnis. Die Anklage forderte für den Kosovaren eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier Jahren. Zudem verlangte die Staatsanwaltschaft einen Landesverweis für 15 Jahre.
Nichts aus Fehlern gelernt
Bei der Urteilsverkündig meine der Richter zum 48-Jährigen: «Es ist unverständlich, dass Sie wieder wegen dem Gleichen verurteilt werden.» Der Mann hat nämlich bereits zwei Vorstrafen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Einmal hat ihm das Gericht deshalb und wegen Veruntreuung und Geldwäscherei eine Haftstrafe von vier Jahren auferlegt.
Im Jahr 2012 wurde er erneut in Genf zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Wieder hat er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Dazu kamen noch die illegale Einreise und der illegale Aufenthalt in der Schweiz sowie das Fahren ohne Führerschein. Drei Jahre vor Ende dieser Strafe wurde er auf Bewährung freigelassen.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteile, sei der Angeklagte zwischen September und November 2017 wiederum mehrmals rechtswidrig in die Schweiz eingereist und hat sich illegal hier aufgehalten. Das, obwohl ihm schon im Juli 2007 eine Einreisesperre auf unbestimmte Dauer verhängt wurde.