Mord

Wegen Mord an Ilias (†7): Rentnerin Alice F. wird verwahrt

Andrea Schweizer
Andrea Schweizer

Basel,

Der 7-jährige Ilias wurde im März 2019 in Basel ermordet. Täterin ist Alice F. Die 76-jährige Rentnerin wurde nun zu einer Verwahrung verurteilt.

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Blumen und Kerzen stehen am Tatort, an dem am 21. März 2019 ein Siebenjähriger getötet wurde. Foto: Georgios Kefalas/KEYSTONE/dpa - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Im März 2019 hat eine Rentnerin den 7-jährigen Ilias in Basel ermordet.
  • Am gestrigen Prozesstag gestand die 76-Jährige ihre Tat.
  • Nun wurde die Seniorin zu einer Verwahrung verurteilt.

Seit gestern Montag muss sich eine 76-jährige Rentnerin wegen Mordes vor dem Basler Strafgericht verantworten. Sie hatte im März 2019 den siebenjährigen Ilias ermordet. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verwahrung der als schuldunfähig deklarierten Frau. Gemäss Urteil wurde die Seniorin nun zu einer Verwahrung verurteilt.

«Ich bereue es jeden Tag»

Zum gestrigen Auftakt des Prozesses hat die Angeklagte die Tat gestanden. Die 76-Jährige sagte am Montag vor dem Strafgericht, sie habe im Affekt gehandelt. «Ich bereue es jeden Tag. Es tut mir leid für die Familie.»

Nie habe sie gedacht, dass sie zu einer solchen Tat fähig sei, sagte die Seniorin. «Ich war verzweifelt, weil ich am Abgrund stand.» Der Schüler war im März 2019 auf offener Strasse durch Stiche in den Hals getötet worden.

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Der Mord am siebenjährigen Kind ereignete sich am 21. März 2019 im Basler Gotthelf-Quartier. Noch immer erinnern Blumen an die Tat der Rentnerin. - sda

Die Täterin ist eine heute 76-jährige Rentnerin Alice F. Heimtückisch und in direkter Tötungsabsicht hat sich die Seniorin dem ihr unbekannten Kind von hinten genähert. So geht es aus der Anklageschrift zum Fall hervor.

Nach der Tat verschickte die Frau ein vorbereitetes SMS an mehrere Personen. Um 13.30 Uhr – eine Stunde nach dem Mord – stellte sie sich der Staatsanwaltschaft und händigte die Tatwaffe aus.

Urteil: Mord, aber schuldunfähig

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verwahrung der 76-Jährigen, weil sie wegen ihrer psychischen Verfassung schuldunfähig sei. Das Urteil folgte diesem Antrag.

Die Seniorin habe den Tatbestand des Mordes erfüllt, sei aber wegen Schuldunfähigkeit nicht strafbar. Es wird darum eine Verwahrung verordnet. Die Forderung der Eltern von Schadenersatz und Genugtuung wurden abgewiesen.

Mordfall Ilias: Alice F. leidet an ausgeprägten Wahnstörungen

Wie die «AargauerZeitung» berichtete, hat die Richterin ihre Entscheidung mit folgenden Worten begründet und sprach dabei Alice F. direkt an: «Laut dem psychiatrischen Gutachter leiden Sie an einer ausgeprägten Wahnstörung. Sie sind nicht dazu fähig, Unrecht einzusehen. Spätestens mit dieser Tat wurde der Wahn für alle offensichtlich, auch wenn Sie es bestreiten.»

Während der Hauptverhandlung sprach die Rentnerin kaum über den Mord an Ilias. Sie beschäftigte sich dagegen mit ihren rund vierzig Jahre andauernden Spannungen mit den Behörden. Es zeigt auf, dass die 76-Jährige nicht zur Einsicht fähig ist. Eine mögliche Therapie sieht das Gericht als zwecklos an, da die Rentnerin die nötige Motivation nicht mitbringe.

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