Wegen Türsensor: Aargauer beleidigt Volg-Verkäuferin – verurteilt
Ein Aargauer verwechselte einen Türsensor mit einer Überwachungskamera und beleidigte daraufhin eine Mitarbeiterin eines Volg-Ladens. Nun wurde er verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann ärgerte sich darüber, dass er auf dem Volg-Parkplatz mutmasslich gefilmt wurde.
- Deswegen beleidigte er eine Mitarbeiterin – auch auf Facebook.
- Nun wurde er dafür verurteilt und muss in die Tasche greifen.
Ein heute 57-jähriger Aargauer wurde kürzlich gleich wegen zwei Rechtsverstössen verurteilt. Nach Angaben von «ArgoviaToday» ereignete sich der erste Vorfall im April 2024 in einem Volg-Laden im Bezirk Lenzburg AG.
Der Mann wurde rabiat, weil er der Meinung war, während des Verladens seiner Einkäufe auf sein Velo vom Laden gefilmt worden zu sein. Eine Verkäuferin versichert ihm daraufhin, dass es sich bei der mutmasslichen Kamera lediglich um einen Türsensor handle.
Der Aargauer schenkte ihr jedoch keinen Glauben und beleidigte sie mit dem Wort «Schl****». Zudem bezeichnete er den Volg als «scheiss Laden». Danach erstellte er ein Video des Ladens, stellte dieses auf Facebook und beschimpfte darin die Angestellte nochmals als «Schl****».
Hohe Kosten und ein weiteres Urteil
Im Strafbefehl ist auch ein weiterer Vorfall erwähnt, bei dem der Mann Hausfriedensbruch beging, als er ein unverschlossenes Haus betrat. Ein Bewohner musste ihn hinauswerfen, als er nicht gehen wollte.
Wegen dieser beiden Zwischenfälle wurde er laut «ArgoviaToday» schliesslich per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken verurteilt, begleitet von einer Geldbusse und Gebühren. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 2236 Franken.