Weiterhin Handlungsbedarf bei Digitalisierung im Gesundheitsbereich
Bundesinterne und -externe Gesundheitsfachleute sehen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens noch immer «dringenden Handlungsbedarf».
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Fachleuten besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf bei der Digitalisierung.
- Dies bezieht sich speziell auf das Gesundheitswesen.
Bundesinterne und -externe Gesundheitsfachleute sehen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens noch immer «dringenden Handlungsbedarf». Bis Ende des Jahres soll der Bundesrat ein Massnahmenprogramm beschliessen.
Mit dem nationalen Programm «DigiSanté» soll bis 2032 der Rückstand der Schweiz in der Digitalisierung des Gesundheitswesens aufgeholt werden. So hiess es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom Donnerstag. Anlass für die Publikation war ein Treffen des «Beirats Digitale Schweiz» unter der Leitung von Bundespräsident Alain Berset.
Demnach sind sich die zentralen Akteure im Gesundheitswesen einig, dass es bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch vorwärtsgehen muss. Im Unterschied zu anderen Lebensbereichen sei die Digitalisierung im Gesundheitswesen viel weniger weit fortgeschritten. So müssten zum Beispiel einmal erfasste Daten immer wieder neu angegeben werden und könnten nicht für verschiedene Zwecke genutzt werden.
«Es fehlt eine breit abgestützte, gemeinsame Strategie aller Akteure», war der Mitteilung weiter zu entnehmen. Dies sei insbesondere während der Covid-19-Pandemie deutlich zu Tage getreten.
Mehr Effizienz, Transparenz und eine erhöhte Patientensicherheit
Seit Mai 2022 arbeiten das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) an Verbesserungsvorschlägen. Die Umsetzung des Programms soll der Bundesrat bis Ende 2023 beschliessen.
Ziel sei mehr Effizienz, mehr Transparenz und eine erhöhte Patientensicherheit. Dazu müssten Daten für die Behandlung, Abrechnung, Forschung und Verwaltung elektronisch ausgetauscht werden können. Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Cybersicherheit müssten gewährleistet sein.