Im Kanton Zürich gibt es ab kommenden Jahr weniger Anreiz, die Steuern frühzeitig einzuzahlen: Der Regierungsrat senkt den Ausgleichs- und Vergütungszins von 0,5 auf noch 0,25 Prozent. Grund dafür sind die anhaltend tiefen Zinsen.
Steuern Kanton Zürich
Ein Stempel des Steueramts. (Symbolbild) - Keystone

Auch mit 0,25 Prozent liege der neue Wert aber noch über den derzeit üblichen Zinssätzen der Banken für Sparguthaben, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Somit bestehe weiterhin ein Anreiz, die Steuerschuld frühzeitig zu begleichen.

Der Vergütungszins kommt zur Anwendung, wenn jemand die Steuern vor dem 30. September des jeweiligen Steuerjahres einzahlt, oder wenn es eine Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern gibt.

Den Ausgleichszins verrechnen die Steuerämter für die Zeit zwischen dem 30. September und dem Zeitpunkt der definitiven Steuerrechnung, wenn diese höher ausfällt als die bis dahin bezahlten Beträge.

Unverändert hoch bleibt hingegen der Verzugszins, der säumigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern blüht. Bezahlen sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der definitiven Steuerrechnungen, werden ihnen 4,5 Prozent belastet.

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