Wichtige Punkte aus dem Efta-Abkommen mit Indien
Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und Indien wurde von den eidgenössischen Räten genehmigt.

Die eidgenössischen Räte haben den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und Indien genehmigt. Nachfolgend wichtige Punkte aus dem Abkommen:
WIE SCHÄTZT DER BUNDESRAT INDIENS POTENZIAL EIN?
Indien ist das Land mit der grössten Bevölkerung weltweit. Besonders die Mittelschicht, die sich immer mehr leisten kann, trägt zum Wachstum bei. Das Abkommen bringt für einen Grossteil der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Indien Zollerleichterungen. Das Abkommen soll Schweizer Exporte nach Indien wettbewerbsfähiger machen.
Die Schweiz verspricht sich vom Abkommen die Beseitigung der Diskriminierung gegenüber anderen Staaten, die bereits über Freihandelsabkommen mit Indien verfügen. Das sind zum Beispiel Australien, Japan und Südkorea. Gegenüber Volkswirtschaften ohne Freihandelsabkommen mit Indien – der Bundesrat nennt hier die EU und Grossbritannien – seien Schweizer Unternehmen nun im Vorteil.
WELCHE ZÖLLE WERDEN FALLEN?
Die Efta-Staaten beseitigen die Zölle auf Industrieprodukte, Fisch und andere Meeresprodukte vollständig. Indien wiederum wird die Zölle für den Grossteil der Importe von Schweizer Industrieprodukten (94,7 Prozent des Warenwertes, ohne Gold) sofort oder mit Übergangsfristen aufheben.
Dadurch erhalten wichtige Schweizer Exportprodukte zollfreien Zugang zum indischen Markt. Es sind zum Beispiel pharmazeutische und chemische Produkte, Maschinen, gewisse Präzisionsinstrumente und Uhren. Teilweise gibt es Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.
WAS ERWARTET FINANZDIENSTLEISTER?
Der Finanzbereich ist eine Schweizer Priorität. Finanzdienstleister aus der Schweiz werden von klaren Fristen zur Bewilligung von Lizenzen profitieren. Auch verbessert das Abkommen die Transparenz bei der Behandlung von Bewilligungsgesuchen. Der Anteil an ausländischem Kapital wird bis 49 Prozent im Versicherungsbereich ermöglicht. Im Bankensektor wird er von 51 Prozent auf 74 Prozent erhöht.
KANN SCHWEIZER PERSONAL IN INDIEN ARBEITEN?
Ja, aber Unternehmen können Angestellte nur während einer beschränkten Zeit nach Indien schicken. Indien hat sich verpflichtet, Installations- und Wartungspersonal von Maschinen für Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Jahr zuzulassen.
FALLEN INDISCHE ZÖLLE FÜR SCHWEIZER AGRARPRODUKTE?
Zum Beispiel für Schweizer Schokolade, Kaffeekapseln und verschiedene Nahrungsmittelzubereitungen fallen in Indien die Zölle nach Übergangsfristen teilweise oder ganz. Für verschiedene Früchte und Gemüse und bestimmte Basisagrarprodukte pflanzlichen und tierischen Ursprungs streicht Indien nach Übergangsperioden von bis zu zehn Jahren die Zollgebühren.
WIRD DIE SCHWEIZER LANDWIRTSCHAFT GESCHÜTZT?
Die Zoll-Ermässigungen der Schweiz im Agrarbereich zugunsten von Indien sind vergleichbar mit jenen, die die Schweiz in anderen Abkommen gewährt. Der Grenzschutz für Fleisch, Milchprodukte, Getreide, Ölsaaten, Früchte und Gemüse innerhalb der Anbauperiode, Wein und Zucker bleibe bestehen, schreibt der Bundesrat. Einen zollfreien Marktzugang gewährt die Schweiz Indien für nicht sensible Produkte wie Pilze sowie für bestimmte Fruchtsäfte.
IST GEISTIGES EIGENTUM GESCHÜTZT?
Ja. Das Freihandelsabkommen schützt geistiges Eigentum umfassend. Es garantiert, dass patentgeschützte Produkte aus der Schweiz in Indien nicht diskriminiert werden gegenüber lokal produzierten Waren. Beim Testdatenschutz für Arznei- und Pflanzenschutzmittel sieht das Abkommen ein Schutzniveau gemäss Trips-Abkommen (WTO-Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum) vor.
Der Zugang zu Medikamenten in Indien wird nicht eingeschränkt. Substanziell besser wird der Schutz der Swissness, wichtig für Branchen wie die Uhrenindustrie, Nahrungsmittel oder Kosmetika.
WIE STEHT ES UM NACHHALTIGKEIT UND KLIMASCHUTZ?
Die Europäische Freihandelsassoziation (Efta) ist der erste Partner, mit dem Indien ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung vereinbart hat. Der entsprechende Passus im Abkommen verpflichtet dazu, nicht von geltenden Umwelt- und Arbeitsnormen abzuweichen.
Zum Thema Klimawandel gibt es einen separaten Artikel, in dem sich die Parteien verpflichten, die Uno-Klimakonvention sowie das Übereinkommen von Paris umzusetzen. Ausserdem wird ein besonderer Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen überwachen.
WELCHE ABKOMMEN HABEN DIE EFTA-LÄNDER AUCH NOCH ABGESCHLOSSEN?
Ein wichtiges Freihandelsabkommen unterzeichneten die Efta-Länder 2018 auch mit Indonesien. Gegen die Genehmigung des Abkommens wurde in der Schweiz das Referendum ergriffen. Die Gegner des Abkommens erwarteten, dass der geringe Nutzen für die Schweiz die durch die indonesische Palmölproduktion verursachten Umweltschäden nicht aufwiege.
Die Stimmbevölkerung stimmte dem Abkommen am 7. März 2021 jedoch zu, woraufhin es in Kraft trat. Seit 2008 unterhält die Efta Abkommen mit Kanada und Kolumbien. Weitere Freihandelspartner sind unter anderem Peru, Ecuador, Chile, Südafrika, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Israel, Libanon, die Türkei, die Ukraine, Ägypten und Saudi Arabien.
Aussenminister Ignazio Cassis versuchte im Februar auf einer fünftägigen Lateinamerika-Reise, die schleppenden Verhandlungen über das Mercosur-Efta-Abkommen voranzutreiben. Er besuchte die Mercosur-Staaten Brasilien, Bolivien und Paraguay. Im Idealfall komme es zu einem Abschluss noch in diesem Halbjahr, hiess es vonseiten des Bundes.