Widrig entlassene Ärztin will ans Berner Inselspital zurück

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Bern,

Auch die zweite Instanz gab der entlassenen Oberärztin des Berner Inselspitals Recht. Sie hofft auf eine baldige Rückkehr an ihren Arbeitsplatz.

Berner Inselspital
Das Berner Inselspital. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entlassung einer Oberärztin des Inselspitals ist rechtswidrig.
  • Das Obergericht als zweite Instanz bestätigte nun dieses Urteil.
  • Die Entlassene will nach dem Prozess ans Inselspital zurückkehren.

Das Berner Inselspital hatte die Ärztin Natalie Urwyler im Juni 2014 wegen eines «gestörten Vertrauensverhältnisses» entlassen, was diese nicht akzeptierte. Sie hielt die Entlassung für eine Retourkutsche, weil sie sich für mehr Mutterschutz und Gleichstellung eingesetzt habe. Das Regionalgericht in Bern gab ihr Recht, beurteilte die Entlassung als Rachekündigung und hob sie auf.

Auch zweite Instanz bestätigt widrige Kündigung

Nach den Angaben der anscheinend widrig Entlassenen gab ihr das Obergericht in zweiter Instanz Recht und schützte ihre Klage gegen das Inselspital. Den Entscheid nehme sie «mit Genugtuung und Dankbarkeit» zur Kenntnis, teilte die Urwyler am Dienstag mit. Nach dem Regionalgericht habe nun auch das Obergericht die verfassungsrechtliche Gleichstellung von Mann und Frau geschützt, die als zentraler Wert unserer Gesellschaft nicht missachtet werden dürfe.

Ziehe das Inselspital den Entscheid nicht weiter ans Bundesgericht, werde das Urteil des Obergerichts am dirtten August rechtskräftig, teilte die Urwyler mit. Danach könne sie ihre Tätigkeit als Ärztin und Forscherin am Inselspital wieder aufnehmen.

Inselspital wehrt sich gegen Rückkehr

Vor wenigen Tagen – also kurz vor dem Obergerichtsurteil – war ein Schreiben publik geworden, in dem sich Angestellte des Inselspitals gegen eine Rückkehr der Oberärztin wehren. Das Vertrauen in die Frau sei zerrüttet, machen sie geltend.

In ihrem Communiqué kritisiert Urwyler dieses Schreiben. Die Klinikleitung habe offene Briefe verfasst, die von abhängigen Mitarbeitenden unterzeichnet worden seien und die zum Ziel hätten, die Umsetzung bernischer Gerichtsurteile in Frage zu stellen. Dieses Verhalten laufe auf eine Missachtung des Rechtssystems hinaus.

Lohn, Anwaltskosten, Parteientschädigung

Weiter schreibt sie, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, müsste das Inselspital den rückständigen Lohn ab Dezember 2014, die gesetzlich festgesetzten Anwaltskosten von insgesamt 675'000 Franken sowie die zugesprochene Parteientschädigung der zweiten Instanz von rund 32'500 Franken bezahlen.

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