Wildernde Hunde belasten Zürcher Wildtiere
Im Zürcher Wald werden Rehe von Hunden gerissen. Die Jagdverwaltung warnt: Wildernde Haustiere können erschossen werden. Ein neues Gesetz soll das verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Begegnungen zwischen Wild und Hunden im Zürcher Wald haben zugenommen.
- Die Jagdverwaltung warnt Haustierbesitzer: Wildern kann mit dem Tod bestraft werden.
- Ein neues Jagdgesetz nimmt die Hunde ab 2022 an die kürzere Leine.
Der Wald, sowieso schon des Schweizers liebstes Erholungsgebiet, erlebte während der Pandemie einen regelrechten Besucher-Boom. Immer öfter begleiteten dabei auch Hunde Herr und Frau Schweizer in der Natur.
Doch der zusätzliche Betrieb bringt gleichzeitig die Bewohner des Waldes in Bedrängnis. Kritisch wird es vor allem dann, wenn Hunde zufällig auf Wild treffen und beim Haustier plötzlich der Jagdinstinkt einsetzt.
Hunde wildern drei Rehe in Meilen ZH
«Diese Problematik existiert», bestätigt Jörg Zinggeler von der Jagdverwaltung des Kantons Zürich. Im elektronischen Wildbuch des Kantons finden sich immer wieder Einträge von Wild, welches von Hunden gerissen wurde.
So auch in Meilen ZH, wo der zuständige Wildhüter Bruno Jörg vor wenigen Wochen gleich drei tote Rehe fand. Sie alle wurden von Hunden gewildert. Zinggeler glaubt, dass das nicht alles ist. «Wie hoch die Dunkelziffer ist, können wir nicht genau beziffern.»
Mehr Probleme seit Corona
Gemäss Zinggeler muss davon ausgegangen werden, dass diese Zahl während der Corona-Pandemie sogar noch zugenommen hat. Die Kombination aus steigenden Haustier-Anschaffungen und mehr Spaziergängern habe sicher zu mehr negativen Begegnungen zwischen Wild und Hund geführt.
Der Kanton versucht, mit regelmässiger Aufklärungsarbeit dagegen vorzugehen. Dabei nimmt er auch die jeweiligen lokalen Jagdgesellschaften in die Pflicht.
Jäger dürfen wildernde Hunde erschiessen
Denn reisst ein Hund ein Wildtier, kann das drastische Konsequenzen haben. «Es gibt ein Passus im kantonalen Jagdgesetz: Nach vorgängiger Verwarnung des Besitzers darf ein Hund im Wiederholungsfall erlegt werden», warnt Zinggeler. Glücklicherweise sei dieser aber in Zürich noch nie zur Anwendung gekommen.
Trotzdem gilt ab nächstem Jahr in den Zürcher Wäldern ein neues Hundegesetz, dass diesem Umstand Rechnung trägt. «Bisher galt in Feld und Wald keine Leinenpflicht für Hunde, sie mussten einfach in Sichtweite und abrufbar sein», erklärt Zinggeler.
Ab Frühling 2022 müssen Hunde in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine bleiben. So soll das Wild geschont werden und der Kontakt zwischen Hunden und Jungtieren vermindert werden.