Winterthur führt kommunalen Mindestlohn ein
Der Mindestlohn in Winterhur wird künftig 23 Franken betragen. Gestern wurde abgestimmt. Dabei ist die rechtliche Lage noch nicht klar.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Stadt Winterhur wurde gestern über einen kommunalen Mindestlohn abgestimmt.
- Die Initiative wurde mit 66 Prozent angenommen.
- Abstimmende einigten sich auf 23 Franken.
In der Stadt Winterhur haben die Stimmberechtigten am Sonntag der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen zugestimmt. In Winterthur beträgt dieser 23 Franken. Die Mindestlohn-Initiative wurde hier mit 65,5 Prozent angenommen.
Im Vorfeld der Abstimmung warnten bürgerliche Gegner der Vorlagen vor der Verlagerung von Arbeitsplätzen im Falle einer Annahme. Sie äusserten auch rechtliche Bedenken.
Noch steht nicht fest, ob ein kommunaler Mindestlohn zulässig ist
Ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich überhaupt zulässig ist, steht nicht zweifellos fest. Das Bundesgericht hat in früheren Entscheiden kantonale Mindestlöhne als zulässig bezeichnet, solange diese sozialpolitische Ziele verfolgen. Für kommunale Mindestlöhne liegt hingegen kein solcher Entscheid vor.
Ein Rechtsgutachten zur Mindestlohn-Initiative kam zwar zum Schluss, dass kommunale Mindestlöhne zulässig seien. Das Gutachten wies aber auch auf einzelne Punkte hin, die rechtlich problematisch sein könnten.
In Zürich wurde auch eine Abstimmung durchgeführt
Auch in Zürich wurde abgestimmt. Die Gegner des kommunalen Mindestlohns in Zürich haben im Vorfeld der Abstimmung auf mögliche rechtliche Probleme hingewiesen. Ob sie nun tatsächlich gegen die Einführung des Mindestlohns klagen wollen? Das stand am Sonntag nach Bekanntgabe der Abstimmungsresultate noch nicht fest.