Bezirksrat hält Winterthurer Initiative gegen Tempo 30 für ungültig

Der Bezirksrat Winterthur erklärte die kommunale Volksinitiative gegen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 für ungültig.

Winterthur
Blick auf die Stadt Winterthur. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Es lag eine Volksinitiative gegen die flächendeckende Einführung vom Tempo 30 vor.
  • Der Winterthurer Bezirksrat hat die Volksinitiative als ungültig erklärt.
  • Grund der Ablehnung: Die Initiative würde keine Einzelfallprüfung zulassen.
  • Eine direkt anwendbare, allgemeingültige Verkehrsregel verstosse klar gegen Bundesrecht.

Der Bezirksrat Winterthur hat die kommunale Volksinitiative gegen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 für ungültig erklärt.

Die Initiative von Mitte und EDU fordert, dass auf Staats- und Kommunalstrassen, auf denen Ortsbusse fahren, mindestens Tempo 50 gilt.

Wie schon das Stadtparlament ist auch der Bezirksrat zum selben Schluss gekommen. Die Initiative «Freie Fahrt für den Bus – kein flächendeckendes Tempo 30» gegen übergeordnetes Recht verstösst. Dies teilte der Bezirksrat am Montag mit.

Gleicher Beschluss wie das Stadtparlament

Das Stadtparlament hatte das Volksbegehren am 6. März für ungültig erklärt. Auch der Stadtrat sprach sich für eine Ungültigkeitserklärung aus. Gegen den Beschluss des Stadtparlaments reichten das Initiativkomitee sowie eine Privatperson Rekurs ein.

Laut Bezirksrat scheitert die Initiative daran, dass sie keine Einzelfallprüfung zulassen würde. Eine direkt anwendbare, allgemeingültige Verkehrsregel verstosse klar gegen Bundesrecht. Deshalb gelte auch der Grundsatz «im Zweifel für das Volk, beziehungsweise für die Volksrechte» in diesem Fall nicht.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann noch ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

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Kommentare

User #4363 (nicht angemeldet)

Es gibt mir langsam zu denken unsere Politik in der Schweiz ist langsam am verblöden. Wir haben es gesehen bei der Abstimmung am 18. Juni Da geht es nur um die Wahlen vom Herbst.

User #2365 (nicht angemeldet)

Eine direkt anwendbare, allgemeingültige Verkehrsregel verstosse klar gegen Bundesrecht. Dann ist die Flächendeckende 30 auch nicht gültig.

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