Angestellte sollen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen müssen.
jean francois rime
Jean-François Rime ist SVP-Nationalrat und Präsident der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK). - KEYSTONE

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wirtschaftskommission nahm eine Vorlage des Bundesrates an.
  • Diese enthält Änderungen bezüglich Bezug von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung.
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Angestellte sollen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen müssen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) ist damit einverstanden.

Mit 16 zu 8 Stimmen hat sie einer Vorlage des Bundesrates ohne Änderungen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Minderheiten beantragen dem Nationalrat abweichende Bestimmungen. Der Nationalrat wird in der Herbstsession darüber befinden.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen. Anspruch haben Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen verkürzt oder ganz eingestellt wird.

Zwischenbeschäftigung kaum möglich

Überschreitet die Bezugsdauer einen Monat, ist der Arbeitnehmende heute verpflichtet, sich um eine geeignete Zwischenbeschäftigung zu bemühen. Dasselbe gilt für Schlechtwetterentschädigungen. Künftig soll diese Pflicht entfallen.

In der Praxis ist die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung während des Bezugs der Entschädigungen laut dem Bundesrat schon heute gering. Die Betroffenen müssen jederzeit bereit sein, ihr Arbeitspensum in ihrem angestammten Betrieb wieder aufzunehmen.

Höchstdauer einfacher verlängern

Der Bundesrat will auch die Voraussetzungen für die Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung anpassen. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit soll nicht länger Voraussetzung sein. Zudem soll die Höchstdauer nicht nur in besonders hart betroffene Regionen und Branchen verlängert werden können.

Künftig soll es im Ermessen des Bundesrates liegen, die Verlängerung der Höchstbezugsdauer unter bestimmten Voraussetzungen zu bestimmen. Als Indikatoren dienen die Anzahl der Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes. Ein Teil der Kommission möchte die bisherigen Bestimmungen zur Festlegung der Dauer beibehalten.

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