Zoll entdeckt über 650-jähriges Samurai-Schwert
Ein Mann und seine Tochter versuchten ein 669-jähriges Samurai-Schwert in die Schweiz zu schmuggeln. Dem Mann droht jetzt eine Geldstrafe von 800'000 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zoll in Benken ZH hat ein Katana aus dem Jahr 1353 gefunden.
- Ein Mann und seine Tochter hatten das Samurai-Schwert bei der Einreise nicht angemeldet.
- Dem Mann droht jetzt eine Geldstrafe von 800'000 Franken.
Als Bern der Eidgenossenschaft beitrat, schmiedete es ein Meister in Japan: Der Zoll hat in Benken ZH ein Samurai-Schwert aus dem Jahr 1353 entdeckt. Das japanische Artefakt im Wert von rund 670'000 Franken kam in einem Auto zum Vorschein.
Ein Vater und seine Tochter hatten das 669-jährige Katana bei der Einreise in Thayngen SH nicht angemeldet. Das teilte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Dienstag in seinem digitalen Magazin Forum Z mit. Neben dem Schwert fanden sich in dem Wagen auch ein antikes Buch, ein Vertrag, die Verkaufsrechnung und weitere Dokumente.
Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass der Lenker nicht der Besitzer des Schwerts und der anderen Gegenstände war. Er erhielt vom tatsächlichen Eigentümer – seinem Arbeitgeber – den Auftrag, die Antiquität in Stuttgart (D) abzuholen. Danach sollte er es beim Auftraggeber zuhause abliefern. Weitere Personen waren nicht am Schmuggel beteiligt.
Geldstrafe von bis zu 800'000 Franken droht
Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen erliess einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 100 Franken gegen den Mann. Hinzu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten in gleicher Höhe.
Das BAZG zog in einer Verfügung knapp 54'000 Franken Mehrwertsteuer ein. Zudem verfasste es eine Anklage wegen Verletzung des Mehrwertsteuergesetzes. Damit droht dem Verdächtigen nun eine Geldstrafe von bis zu 800'000 Franken.
Gemäss dem BAZG gelten antike Schwerter als Kulturgüter im Sinn des Kulturgütertransfergesetzes. Das Bundesamt für Kultur bestätigte diese Gesetzesauslegung. Das Gesetz leistet einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes. Es soll Diebstahl, Plünderung sowie die illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern verhindern.