Zukunft der Maskenpflicht entzweit die Kantone
Die Corona-Schutzmassnahmen sollen gelockert werden. Die Kantone sind sich darüber uneins, wie es nach dem 17. Februar mit der Maskenpflicht weitergehen soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone sind sich einig, die Corona-Schutzmassnahmen aufzuheben.
- Demgegenüber führt die Frage der Maskenpflicht zu gespaltenen Meinungen.
Die Kantone befürworten mehrheitlich die Aufhebung fast aller noch verbliebener Corona-Schutzmassnahmen in einem Schritt. Uneins sind sie aber in der Frage, ob und wo über den 17. Februar hinaus eine Maskentragpflicht gelten soll.
Dies zeigen die Antworten zur vergangene Woche vom Bundesrat gestarteten Vernehmlassung, die bis am Mittwochmittag veröffentlicht wurden.
Einige Kantone, namentlich in der Romandie, kündigten allerdings an, ihre Stellungnahmen erst am Nachmittag zu publizieren.
Breite Unterstützung findet der bundesrätliche Vorschlag, das Covid-Zertifikat künftig nur noch im internationalen Reiseverkehr einzusetzen. Der Regierungsrat sei der Meinung, dass die Zertifikatspflicht in der aktuellen Phase der Pandemie keinen relevanten Beitrag zur Eindämmung der Virusausbreitung leiste. Dies schrieb beispielsweise der Kanton Bern.
Das Wallis hält an der Maskenpflicht fest
Im Gegensatz dazu reduziere das Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen das Risiko einer Virusübertragung nach wie vor stark, hiess es. Diese Massnahme solle daher bis Mitte März in Kraft bleiben. Für eine Beibehaltung ist etwa auch der Kanton Wallis. Zunächst müsse sich zudem zeigen, ob die Entspannung der epidemiologischen Lage tatsächlich nachhaltig sei.
Die Kantone Graubünden und Glarus argumentieren hingegen, es stehe allen frei, in Läden oder im öffentlichen Verkehr weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht solle daher in eine Empfehlung umgewandelt werden.
Gleich äusserte sich der Kanton Basel-Landschaft. Auch er möchte die Maskenpflicht nur noch in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Um Schutzmassnahmen im Gesundheitswesen auf kantonaler Ebene umsetzen zu können, bittet er den Bund um eine Übergangsfrist bis am 26. Februar.
In Läden soll auf eine Maske verzichtet werden
Die Ostschweizer Kantonsregierungen möchten zwar die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten. In Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen soll nach dem Willen der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden hingegen künftig keine Maske mehr getragen werden müssen. Im gleichen Sinne äusserte sich der Kanton Aargau.
Nicht einig sind sich die Zentralschweizer Kantone. Während Luzern, Schwyz und Uri an der Maskenpflicht im ÖV festhalten wollen, möchten Zug und Obwalden diese aufheben. Bei der Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen plädieren etwa Obwalden und Uri dafür, den Entscheid den Institutionen zu überlassen, Zug und Schwyz dagegen wollen dort an der Pflicht festhalten.