Zürcher Baudirektion klärt Seegrundsanierung vertieft ab
Die geplante Seegrundsanierung bei der ehemaligen chemischen Fabrik in Uetikon am See erfordert weitere Abklärungen.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat entschieden, ein Baurekursgerichtsurteil zur in Uetikon am See geplanten Seegrundsanierung nicht weiterzuziehen. Stattdessen sollen die vom Gericht geforderten zusätzlichen Abklärungen vorgenommen werden.
Die Frist für eine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Baurekursgerichts läuft am Freitag ab, wie die Baudirektion am Freitag mitteilte. Man habe entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen.
Der Kanton plant die Sanierung des Seegrunds vor dem ehemaligen Industrieareal der Chemischen Fabrik in Uetikon am See. Ursprünglich war geplant, die belasteten Sedimente im ganzen Perimeter abzusaugen. Nach weitere Abklärungen hielt es die Baudirektion jedoch für besser, die Sedimente in einem Teilbereich in Ufernähe mit sauberem Material zu überschütten. Davon betroffen wäre ungefähr ein Fünftel der gesamten Sanierungsfläche.
Gegen Planänderung wurde Rekurs erhoben
Gegen diese Planänderung wurde beim Baurekursgericht Rekurs erhoben. Ende Oktober hiess das Gericht diesen teilweise gut. Die Baudirektion habe die Verteilung der Schadstoffe unzureichend abgeklärt, hiess es zur Begründung.
Die geforderten Abklärungen will die Baudirektion nun vornehmen. Dazu gehören Kernbohrungen bis ins natürliche Sediment und chemische Analysen der Bohrkerne. Danach soll erneut geprüft werden, welches die optimale Sanierungsvariante ist. Wann das Ergebnis vorliegen wird, ist derzeit offen.