Zürcher Gericht bewilligt russischem ETH-Doktoranden Aufenthalt
Ein russischer Staatsangehöriger, der sich in seiner Heimat bedroht fühlt, darf für ein Doktorat an der ETH Zürich bleiben.

Das Migrationsamt muss einem russischen Staatsangehörigen, der sich unter anderem wegen seiner Homosexualität in seiner Heimat bedroht fühlt, eine Aufenthaltsbewilligung für ein Doktorat an der ETH Zürich erteilen. Das Verwaltungsgericht hat die ablehnenden Entscheide der Vorinstanzen korrigiert.
Diese übersahen laut dem am Montag veröffentlichten Urteil, dass eine unsichere Wiederausreise nur dann ein Problem sei, wenn die Ausbildung dazu diene, die Zulassungsvorschriften zu umgehen.
Keine Umgehung von Vorschriften
Das Gericht hält es für unwahrscheinlich, dass der 36-Jährige sein Doktorat nur vorschiebt, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erschleichen. Er sei gewillt und fähig, das ihm angebotene Doktorat zu absolvieren und er habe ein grosses fachliches Interesse, heisst es im noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Der Entscheid der Vorinstanzen, ihm eine Einreise- beziehungsweise Aufenthaltsbewilligung zu verweigern sei «rechtsverletzend und aufzuheben».
Es könne durchaus sein, dass der Mann nach Abschluss seines Doktorats um eine Aufenthaltsbewilligung für eine Erwerbstätigkeit ersuchen werde, schreibt das Gericht. Dies spreche jedoch nicht gegen die Zulassung zu Ausbildungszwecken.
Internationale Möglichkeiten nach dem Doktorat
Zudem stünden ihm danach wohl internationale berufliche Möglichkeiten offen. Auch habe er sich stets an die Anordnungen der Migrationsbehörden gehalten.
Der russische Staatsangehörige, der über einen Master in Technik und Technologie verfügt, war im Oktober 2022 als Doktorand mit einem Visum für einen Forschungsaufenthalt in die Schweiz eingereist. Dabei stellte er ein Asylgesuch.
Er machte geltend, er sei aufgrund seiner Homosexualität und des möglichen Militärdiensts in Russland bedroht. Im Januar nahm die ETH Zürich den Mann als Doktoranden auf.
Ablehnung durch das Migrationsamt
Doch das Staatssekretariat für Migration wies das Asylgesuch ab, worauf der Mann freiwillig ausreiste. Drei Monate später stellte die ETH ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung für das Doktorat, das vom Migrationsamt erneut abgelehnt wurde. Es sei nicht damit zu rechnen, dass der Mann nach dem Studium die Schweiz verlassen werde, lautete die Begründung.